Bundestag lehnt Whistleblower-Schutzgesetz ab

Hinweisgeber-Schutzgesetz wurde ohne ernsthafte parlamentarische Aussprache aufgegeben

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Eigentlich wäre angesichts des NSA-Leaks und der damit verbundene Jagd auf Whistleblower Edward Snowden der Zeitpunkt denkbar günstig gewesen, um das geplante Hinweisgeber-Schutzgestz zu verabschieden. Dennoch hat der Bundestag die diversen Gesetzesentwürfe für ein Whistleblowerschutzgesetz abgelehnt. Trotz renommierter Fürsprecher wie Bundesrichter Dieter Deiseroth waren die Initiativen von SPD, Linkspartei und Grünen offenbar chancenlos.

Der Verein Whistleblower Netzwerk e.V., den der Autor dieser Zeilen bei den Stellungnahmen zu den Gesetzesentwürfen juristisch begleitet hatte, kommentiert:

In der vergangenen Nacht kam es im Deutschen Bundestag (ohne Aussprache, Reden wurden zum Protokoll gegeben) zur Abstimmung über die im vergangenen Jahr von den Oppositionsfraktionen vorgelegten Gesetzesentwürfe und Anträge mit denen diese gesetzliche Regelungen zum Schutze von Whistleblowern bzw. Hinweisgebern schaffen wollten.

Die Regierungsfraktionen haben alle Vorschläge rundweg abgelehnt.

Deutschland isoliert sich damit weiter von der internationalen Gemeinschaft, die in vielen internationalen Übereinkünften und Dokumenten den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern fordert und ausweislich eines aktuellen Berichts von Transparency International zur Umsetzung der UNCAC in etlichen Staaten auch schon konkrete gesetzliche Maßnahmen eingeleitet hat. Nicht zuletzt begehen die Regierungsfraktionen einen Wortbruch gegenüber den anderen G20-Staaten, denn dort hatte ihre Bundesregierung sich selbst zur Einführung effektiven gesetzlichen Whistleblowerschutzes, eigentlich schon bis Ende 2012, bekannt.

Anzumerken, bleibt noch, dass die Oppositionsfraktionen ihre jeweiligen Anträge gegenseitig nicht unterstützt haben.

Wie es Edward Snowden ergehen wird, wenn Friedensnobelpreisträger Barack Obama den Whistleblower zu fassen bekommt, lässt sich anhand der Fälle von Thomas Drake und Bradley Manning beurteilen. Dass man von Obama keine Gnade zu erwarten hat, dokumentiert dessen Befehl, einen 16jährigen Amerikaner per Drohne abzuschießen - wie die ca. 3600 anderen Menschen auch, die in Pakistan von unbemannten Flugkörpern auf bloße Verdächtigungen hin exekutiert werden - Verdächtigungen, die etwa auf abgehörter Kommunikation beruhen.