Entartete Meinungsäußerung

Außer Kontrolle

Im österreichischen Bundesland Kärnten führt ein T-Shirt zu Kontroversen. Für die Polizei stellt der aufgedruckte Text eine "entartete Meinungsäußerung" dar.

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Kärnten und seine Eigenheiten

Kärnten ist nicht erst seit dem sogenannten Ortstafelstreit samt "Ortstafelverrückung" als österreichisches Bundesland mit "Eigenheiten" bekannt. Beim Ortstafelstreit ging es um ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das besagte, dass die Ortstafeln in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf neben dem deutschen Ortsnamen auch den slowenischen Ortsnamen tragen müssen. Der damalige Landeshauptmann Jörg Haider ließ im Januar 2006 als Reaktion auf dieses Urteil verlautbaren, er sei der Meinung, der VfGH habe seine Kompetenzen überschritten. Er würde daher lieber die Ortstafeln um einige Meter verrücken, damit die Entscheidung obsolet würde. Diese Verrückung wurde dann auch, entsprechend medial begleitet, umgesetzt.

Seit August hat Kärnten mit dem Villbacher T-Shirt-Streit ein neues Kuriosum zu bieten. Um den Hintergrund zu verstehen, muss allerdings ein wenig ausgeholt werden:

Im August 2010 wurde Uwe Scheuch zu 18 Monaten Haft, davon 6 unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Uwe Scheuch ist nicht nur Landeshauptmannstellvertreter in Kärnten, sondern auch Parteiobmann der FPK (Freiheitliche in Kärnten), die zunächst Teil der FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) waren, später Teil des Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ). Uwe Scheuchs Verurteilung war Folge der "part of the game"-Affäre. In dieser ging es darum, dass ihm vorgeworfen wurde, er habe jemandem quasi eine Staatsbürgerschaft versprochen, so dieser ein bestimmtes Investment, inklusive einer Parteispende, tätige. Auch wenn der "Deal" nicht zustande kam, so hat die Justiz in dem Fall durchgegriffen und ein Exempel statuiert. Uwe Scheuch hatte das Vorgehen als "part of the game" kommentiert, woher die Affäre ihren Namen hat.

Uwe, geh in Häfn

Für einen 44jährigen Besucher des Villacher Kirchenumzuges war die Affäre Grund genug, seine Meinung hierzu auf einem selbst designten T-Shirt kundzutun. "Uwe geh in Häfn!" (Uwe, geh ins Gefängnis) war auf dem T-Shirt zu lesen, in kleinerer Schrift darunter: "das ist part of the game".

Diese Art und Weise der Meinungsäußerung stieß bei der Polizei nicht auf Gegenliebe. Der genaue Ablauf des Vorfalls ist derzeit noch vage rekonstruierbar: Der 44-Jährige selbst spricht davon, dass die am Ende des Trachtenumzuges gehenden FPKler ihn attackierten, als er sich unter die Gruppe gemischt hatte. Danach, so seine Aussage, sei ein Polizist zu ihm gekommen, der ihn aufforderte, sich vom Platz des Geschehens zu entfernen, ferner habe man ihn in den Polizeigriff genommen. Die Frage nach der Dienstnummer blieb vom Polizisten unbeantwortet. Da auch der 44-Jährige sich nicht auswies, wurde er von dem Polizisten zum Polizeirevier gebracht. Seine Begleiterin, die ORF-Journalistin Christine Graber, habe seine Identität bestätigt, woraufhin er wieder freigelassen wurde.

Der Chef der FPÖ, Heinz-Christian Strache, sah die Berichterstattung über den Vorfall als "völlig abseits der Wahrheit" an und gab an, der Mann habe sich mit Fäusten gegen die Polizeibeamten gewehrt, was jedoch nicht im Polizeibericht erwähnt und laut bisherigem Wissen von niemandem, auch nicht der Polizei, bestätigt wurde. Woher der nach Aussage Christine Grabers weit entfernt gelaufene Herr Strache sein Wissen über die Tätlichkeiten des T-Shirt-Trägers nimmt, bleibt insofern sein Geheimnis.

Entartete Meinung

Was dem Fall jedoch eine zusätzliche Brisanz verleitet, ist die Tatsache, dass die Polizei in ihrer Darstellung des Geschehens ein Wort hineinbringt, welches in Österreich bisher lediglich im Bereich des Rechtsextremismus eine Rolle spielte:

"Hinsichtlich dieses Beschwerdegrundes ist zusammenfassend festzuhalten, dass der Beschwerdeführer den Tatbestand einer Störung der öffentlichen Ordnung gemäß § 81 Abs. 1 SPG setzte und somit im Sinne der oben zitierten Judikatur des VfGH sich außerhalb jener Schranken befand, die der Sicherheit der öffentlichen Ordnung vor entarteter Meinungsäußerung dienen und war daher das Verhalten des Beschwerdeführers nicht durch das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK gerechtfertigt."

Der Begriff "entartet" wird in Deutschland wie in Österreich gleichermaßen unweigerlich mit dem Dritten Reich in Verbindung gebracht (Entartete Kunst) und seine Verwendung führt in beiden Ländern stets zu Entsetzen.

Was den Fall in Kärnten noch zusätzliche Schärfe verleiht, ist der Punkt, dass der Kirchenumzug in Villach keineswegs für Parteipolitik genutzt werden, sondern vielmehr das Brauchtum zeigen soll, weshalb sich die teilnehmenden Brauchtumsgruppen auch vorher anmelden. Die FPK mischt sich jedoch gerne in den Umzug, was vom Bürgermeister scharf kritisiert wird, da die Veranstaltung überparteilich sein soll und dies auch der FPK deutlich mitgeteilt wurde. Zwar sei nichts dagegen einzuwenden, dass einzelne Parteimitglieder im Anzug mitlaufen, doch von einer Parteiwerbung sei abzusehen.

Die FPK-Gruppe nutzte jedoch einen Trick, um sich dennoch unter die Umzugsteilnehmer zu mengen - sie meldete sich als "Brauchtumsgruppe Mirnock" an, die sich in der Gründungsphase befände. Interessant dabei ist, dass eine solche Brauchtumsgruppe durchaus existiert, sie befindet sich jedoch keineswegs in der Gründungsphase. Dass es der FPK nicht möglich war, vorab zu recherchieren, ob eine "Brauchtumgsgruppe Mirnock" bereits existiert, ist eher unwahrscheinlich, da bereits die erste Eingabe des Suchbegriffes zur Gruppe führt, die zum Bund der Heimat und Trachtenvereine Kärntens gehört. Deren Landesobmann, Karl Naschenweng, zeigte sich bei telefonischer Nachfrage von dem Aspekt, dass die FPK sich als "Brauchtumsgruppe Mirnock" angemeldet habe, mehr als irritiert und verneinte jeden Zusammenhang zwischen der Brauchtumsgruppe und der FPK.

Die FPK-Gruppe ließ es jedoch nicht bei der einfachen Teilnahme am Umzug, sie ließ sich ferner auch von einem Traktor begleiten und verteilte FPK-Werbeherzen (Lebkuchenherzen), nutzte insofern gegen den ausdrücklichen Wunsch der Veranstalter eine Brauchtumsveranstaltung zur Parteiwerbung und zur Solidaritätserklärung für Uwe Scheuch.

Der Bürgermeister Villachs, Helmut Manzenreiter, hatte zu dem Fall eine recht eindeutige Position: "Was die FPK da machte, war ein Missbrauch der Brauchtumsveranstaltung. Parteipolitische Propaganda ist unerwünscht. Keine andere Partei macht das. Jemand, der den Umzug stört, ist unerwünscht. Aber auch die Propaganda der FPK ist unerwünscht. Insofern hätten auch sie in Handschellen abgeführt werden müssen", wird er beim ORF zitiert.

Somit ergibt sich eine Situation, in der eine eher dem rechten Spektrum zugehörige Partei, die eine Brauchtumsveranstaltung zur Eigenwerbung nutzte und dafür sogar auf irreführende Praktiken zurückgriff, von der Polizei gegen jemanden "geschützt" wurde, der von seinem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch machte. Gerade in diesem Zusammenhang ist die Verwendung des Begriffes "entartet" doppelt heikel (dezent ausgedrückt), auch wenn die Polizei meint, sie hätte lediglich eine Judikatur aus dem Jahre 1978 zitiert, eigentlich wäre es aber nur um "ordnungsstörendes Verhalten" gegangen.

Wieso ausgerechnet diese Judikatur zu Hilfe genommen wurde, wird beim Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, das für den 13. Dezember anberaumt ist, sicher eine Rolle spielen. Gleiches gilt für die Frage, wieso eine auf unerwünschte Weise agierende Gruppierung innerhalb des Brauchtumszuges nicht auch als "ordnungsstörend" wahrgenommen wurde.