Verfassungswidrig - aber ohne Konsequenz

Obwohl die Bundesregierung mit ihrer rigiden Informationspolitik im BND-Untersuchungsausschuss gegen das Grundgesetz verstoßen hat, wird das Verfahren nicht wieder aufgerollt.

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Die Bundesregierung hat mit ihrer rigiden Informationspolitik im BND-Untersuchungsausschuss gegen das Grundgesetz verstoßen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss nach einer Organklage von FDP, Grünen und Linksfraktion.

In dem Ausschuss sollte die Rolle der rotgrünen Bundesregierung während des Irakkrieges kritisch unter die Lupe genommen werden. So wurde dem jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten Frank-Walter Steinmeier vorgeworfen, als damaliger Kanzleramtsminister für die langjährige Inhaftierung von nach Guantanamo verschleppten Deutscher wie Murat Kurnaz mitverantwortlich zu sein.

Im Ausschuss verweigerten Angehörige und Beamte der Bundesregierung und ihr nachgeordnete Behörden häufig unter Verweis auf eine nur eingeschränkt erteilte Aussagegenehmigung die Beantwortung von Fragen. Auch Akten wurden den Ausschussmitgliedern wegen einer angeblichen Geheimhaltungspflicht vorenthalten, darunter sogar Presseartikel. Obwohl das Gericht einräumt, dass es Gründe für eingeschränkte Aussagegenehmigungen geben kann, stellt es fest, dass auch Mitteilungen über Kontakte mit ausländischen Geheimdiensten dem Informationszugriff eines Untersuchungsausschusses nicht ohne weiteres aus Gründen der Gefährdung des Staatswohls entzogen werden können.

Obwohl die Bundesregierung mit der Entscheidung eine peinliche Niederlage erlebte, bleibt sie ohne Folgen für die Untersuchung. Eine Wiederbelegung des Untersuchungsausschusses schloss deren Vorsitzender schon aus Trotz-Karlsruher-Urteil-BND-Ausschuss-wird-nicht-wiederbelebt/543771.html: verfahrensrechtlichen Gründen aus. Dagegen hat sich der FDP-Vertreter in dem Ausschuss, der zu den Klägern gehörte, eine Fortsetzung der Arbeit gefordert.