MySpace erzwingt Säumnisurteil gegen den "King of Spam"

MySpace hatte Sanford Wallace verklagt, weil dieser Nutzerkonten unter seine Kontrolle gebracht und darüber Spam verschickt haben soll. Doch der selbsternannte Spam-King nimmt die Millionenklage offenbar locker – vor Gericht glänzte er durch Abwesenheit.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Betreiber der Social-Networking-Plattform MySpace haben einen weiteren Etappensieg in der zähen juristischen Auseinandersetzung mit dem selbsternannten "King of Spam", Sanford Wallace, erzielt. Der US District Court in the Central District of California erließ ein Säumnisurteil gegen den US-Amerikaner, der in den 80er-Jahren mit dem Versenden von Fax-Spam begonnen hatte und später zu einem der größten E-Mail-Spammer weltweit avancierte. Über seine Firma CyberPromotions verschickte Wallace zum Höhepunkt in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre täglich bis zu 25 Millionen Spam-Mails. Anschließend sattelte er um und schob Internetsurfern Spyware unter, die mit den 30-Dollar-Programmen "Spy Wiper" und "Spy Deleter" wieder entfernt werden sollten. Wegen dieser Sache verdonnerte die Handelsaufsichtsbehörde FTC (Federal Trade Commission) Wallace und seine Mitstreiter von Seismic Entertainment Productions und SmartBot.net im Jahr 2006 zu einer Strafzahlung von mehr als 4 Millionen US-Dollar.

MySpace hatte im März 2007 Klage gegen Wallace eingereicht, weil dieser offenbar wieder rückfällig geworden war. "Spamford", wie Wallace auch genannt wird, soll sich per Password-Phishing unberechtigten Zugang zu MySpace-Konten verschafft und unter deren Namen Spam-Nachrichten an andere MySpace-Mitglieder verschickt haben. Zudem soll Wallace selbst per Bot rund 11.000 Profile und Gruppen angelegt haben, um darüber eigene Werbebotschaften zu verschicken. Insgesamt soll der umtriebige Spam-König mindestens 320.000 MySpace-Konten unter seine Kontrolle gebracht haben, um darüber 400.000 private Nachrichten und fast 900.000 öffentliche Kommentare abzusetzen, die zumeist auf seine eigenen Porno- und Gambling-Webseiten verwiesen.

Nachdem eine Richterin im Sommer vergangenen Jahres Wallace zunächst per einstweiliger Verfügung alle weiteren Aktivitäten auf MySpace untersagt hatte, sollten die Vorwürfe anschließend im Hauptsacheverfahren behandelt werden. Doch Wallace, der nicht nur mit fragwürdigen Internet-Aktivitäten, sondern auch als recht erfolgreicher DJ (Künstlername: "DJ Masterweb") und Club-Besitzer in Erscheinung tritt, glänzte bei den anberaumten Gerichtsterminen durch Abwesenheit und folgte auch den Anordnungen nicht, Unterlagen einzureichen und eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Stattdessen wartete der einstige Spam-König mit einer Ausrede nach der anderen auf – bis das Gericht die Nase voll hatte und jetzt ein Säumnisurteil sprach. Da die Nichtbefolgung von Anordnungen seitens des Beklagten auf Absicht, Arglist oder eigenem Verschulden beruhe, sei ein solches Urteil zu Gunsten MySpace zulässig, befand das Gericht laut einer CNet-Meldung.

Juristische Grundlage für Klagen wegen Spam-Verstößen in den USA ist unter anderem der Ende 2003 verabschiedete CAN-SPAM Act (Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act), der Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen von bis zu sechs Millionen US-Dollar für unbelehrbare Massen-Spammer vorsieht. MySpace macht aber zudem Markenrechtsverletzungen geltend, weil sich Wallace in seinen Spam-Mails widerrechtlich unter MySpace-Identitäten ausgegeben haben soll. Der Streitwert beläuft sich hier auf eine Million US-Dollar. Dies entspricht in etwa der Summe der Einnahmen, die Wallace eigenen Angaben zufolge derzeit jährlich mit verschiedenen Projekten und Tätigkeiten generiert. (pmz)