Mama, wieso darf ich Klopfer essen, Miezi aber nicht?

Außer Kontrolle

Ein Vorschlag der Jungen Liberalen in Sachsen-Anhalt erhitzt die Gemüter. Es geht um Hunde, Schlachtungen und eine rein emotional geführte Debatte, die größtenteils ohne Fakten auskommt.

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Es gibt Fragen von Kindern, die führen in einer Art Endlosschleife von einer Frage zur nächsten und enden nicht selten mit Antworten, die für alle Seiten unbefriedigend sind. Die Frage nach der Logik hinter dem Schlachtverbot für Hunde und Katzen ist eine solche Frage. Zwar können sich Eltern auf den rein rechtlichen Standpunkt stellen und sagen: "Es ist verboten", dazu auf §22 der Tierhygieneverordnung verweisen, der in Absatz 1a folgendes besagt:

(1a) Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.

Doch ist diese Antwort für den Nachwuchs, der nicht selten mit "und wieso ist es verboten?" reagiert, letztendlich wenig weiterführend. Emotionslos betrachtet ist es kaum nachvollziehbar, wieso zwar Ziegen, Schafe, Kühe, Wild, Kaninchen, Pferde und Geflügel in den Kochtopf wandern dürfen, bei Hunden und Katzen jedoch ein absolutes Verbot besteht, diese zu Fleischgewinnungszwecken zu züchten und das Fleisch in den Verkehr zu bringen.

Eine Begründung für das Verbot kann der Gesetzgeber bisher nicht liefern, es lässt sich eher darauf zurückführen, dass zu Hunden und Katzen eine gewisse emotionale Bindung aufgebaut wird. Dies lässt jedoch außen vor, dass eine solche Bindung natürlich auch zu den Tieren aufgebaut werden kann, die sowohl gezüchtet, wie auch geschlachtet werden dürfen. So sind zahlreiche Kleinbauern mit ihren Tieren stark verbunden, geben ihnen Namen usw., dennoch werden die Tiere letztendlich geschlachtet und das Fleisch entweder selbst verzehrt oder verkauft. Kaninchen werden, gerade in ländlichen Gebieten, noch immer gerne das Jahr über verhätschelt und geknudellt, um dann als Kaninchenbraten, genauso wie die Ente an Martini, zu enden. Dennoch ist es bis heute weder verboten, Kaninchen zu züchten, zu schlachten und in den Verkehr zu bringen. Hier zeigt sich also, wie wenig aussagekräftig das Argument "ja, aber Hunde und Katzen sind wegen der emotionalen Bindung anders zu behandeln" ist. Letztendlich zeigt sich auch an anderen Ländern, dass dort Tiere, die hierzulande geschlachtet und gegessen werden, aus diversen Gründen nicht gegessen werden, während, hierzulande unvorstellbar, z.B. Hundefleisch als Delikatesse dient.

Die Hundezüchtung und -schlachtung würde sich finanziell aller Wahrscheinlichkeit wenig lohnen da Hunde sehr viel Fütter benötigen würden, doch abseits dieses Aspektes stellt sich die Frage, wieso es immer wieder, wenn es um die Frage geht, wieso Hunde und Katzen z.B. in Deutschland weder geschlachtet noch gezüchtet werden dürfen, um deren Fleisch in Verkehr zu bringen, so viele Leute aufbringt. Die Empörung erinnert an die diversen Petitionen gegen den Verzehr von Hundefleisch in Korea, die letztendlich die Frage offen ließen, wieso Menschen eines Landes den Menschen eines anderen Landes vorschreiben sollten, welche Tiere diese essen dürfen. Natürlich ist es für den Meerschweinchenliebhaber kaum vorstellbar, dass jemand diese Tiere isst; doch ebenso wenig kann sich mancher vorstellen, dass tatsächlich Menschen das Fleisch von Rindern essen. Diese regionalen Geschmäcker sollten jedoch einer sachlichen Diskussion nicht im Wege stehen. Sachliche Argumente gegen ein Schlachten und Verzehren von Hunden sind jedoch bisher nicht in die Diskussion eingebracht worden, vielmehr beschränkt sich die Diskussion auf Empörung und Ekel.

Daher haben die Jungen Liberalen in Sachsen-Anhalt mit ihrem Vorschlag, vom Schlachtverbot für Hunde und Katze abzurücken, einen Nerv getroffen. Leider bewegen sich viele Reaktionen im Bereich der persönlichen Schmähung, eine wirkliche Diskussion wird nicht geführt. dieser Absatz fehlte leider bis ca 15 Uhr und wurde nachträglich eingefügt

Mittlerweile rudern die Jungen Liberalen zurück, sind teilweise nicht für Stellungnahmen erreichbar und beteuern, dass sie sich für Haustierschutz einsetzen. Dies muss kein Gegensatz zum Antrag sein – auch wer z.B. Kaninchen als Haustier hält, muss einerseits bestimmte Regelungen einhalten, darf andererseits aber "Klopfer" dennoch als Braten nutzen. Die Ansicht derjenigen, die den Antrag einbrachten, dass das Schlachtverbot andere Kulturen diskriminiere und auch lediglich auf (pseudo)moralischen Ideen basiere, ist nicht ganz von der Hand zu weisen.