Grundrecht im Zweifrontenkrieg

Die entstehende Große Koalition strebt trotz Empörung über den Lauschangriff der NSA eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung an

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Zu den klassischen Aufgaben eines Staates gehört die Landesverteidigung, also das Absichern der Grenzen und der Schutz von Bevölkerung, Sachwerten und Staatswesen vor äußeren Bedrohungen. Auch die Bundesrepublik Deutschland weist den entsprechenden Staatsorganen solche Aufgaben zu. Federführend dabei ist, wie in allen Bereichen der ausführenden Bundespolitik, die Bundesregierung.

Nun stelle man sich für einen Augenblick vor, die Republik würde von anderen Staaten angegriffen, und zwar sowohl mit Truppen, die gegen die hiesige Zivilbevölkerung vorgehen, als auch mit Spezialkräften, die gezielt die Wirtschaftsstruktur und die Staatsführung direkt bekämpfen. Es dürfte Einigkeit herrschen, dass es Aufgabe der Regierung wäre, mit den verfügbaren Kräften angemessene Maßnahmen zum Schutz aller drei Ziele des Angreifers einzuleiten und durchzusetzen.

Was aber, wenn die Regierung sich zwar gegen den Angriff auf sich selbst zur Wehr setzen, aber den Feind ansonsten gewähren ließe? Einer solchen Regierung würde man wohl zu Recht mindestens übelste Pflichtverletzung vorwerfen.

Und wenn die Regierung zwar Truppen mobilisieren würde, diese dann aber nicht etwa gegen die Angreifer ins Feld führen würde, sondern sie der eigenen Zivilbevölkerung in den Rücken schießen lassen würde? Wie würde man so eine Regierung beurteilen?

Es ist schlicht nicht vorstellbar, dass so etwas in unserem Land passieren könnte. Und doch bahnt sich in diesen Tagen eine vergleichbare Entwicklung, wenn auch in wesentlich weniger martialischer Art und ohne unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung, an.

Die Erkenntnisse rund um die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden lassen erkennen, dass die Geheimdienste der "Five-Eyes"-Staaten, allen voran NSA und GCHQ, auf breiter Front einen Angriff gegen unser Land verüben. Davon sind sowohl Bevölkerung und Wirtschaft, als auch Bundesregierung direkt und unmittelbar betroffen. Während aber nach Bekanntwerden des Abhörens des Kanzlerinnenhandys heftige Empörung und Aktivität einsetzte, wurde zuvor der Angriff auf die Privatsphäre der Bevölkerung durch lapidares "Beenden der Affäre" und gleichgültige Tatenlosigkeit auf ganzer Linie ignoriert. Und nun zeichnet sich ab, dass die sich im Entstehen befindliche neue schwarz-rote Koalition mit der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung im Rücken der Menschen die besagte zweite Front errichten wird.

Privatheit ist kein Recht zweiter Klasse. Alle relevanten Grundlagen, von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte über die Menschenrechtskonvention der Europäischen Union bis hin zum deutschen Grundgesetz sehen den Schutz dieses fundamentalen Rechts auf gleichem Niveau wie auf dem anderer Grundrechte vor. Ein Rechtsstaat, der Verletzungen von Grundrechten nicht nachgeht und diese abstellt, sondern die betroffenen Rechtsgüter statt dessen sogar selbst noch weiter beschädigt, wird seinen Aufgaben nicht gerecht, und hat ein ernstes Führungsproblem.

"Abhören unter Freunden, das geht gar nicht." Diese Äußerung der Bundeskanzlerin, mit der sie zum Ausspionieren ihrer Telefonate durch die NSA Stellung bezog, hatte nicht wenige Kommentare nach sich gezogen, die der bekannten Befürworterin staatlicher Überwachung unterstellten, der Bevölkerung des von ihr geführten Staates noch nicht einmal freundlich gesinnt zu sein. Alle Zeichen aus den Koalitionsgesprächen deuten darauf hin, dass das bittere Realität ist und der erhoffte Lernprozess nicht stattfand. Den Widerstand gegen unsere Entrechtung werden wir also selbst leisten müssen.

Gastkommentar von Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat).