Europäischer Gerichtshof stärkt die Rechtsposition von schwulen Flüchtlingen

Allerdings macht die EU die Grenzen immer dichter

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flüchtlingen in der EU gestärkt, die als Homosexuelle in ihren Heimatländern verfolgt werden. In dem konkreten Verfahren (Aktenzeichen: C-199/12, C-200/12, C201/12) ging es um drei Männer aus Sierra Leone, Uganda und Senegal. Sie hatten in den Niederlanden Asyl beantragt und darauf verwiesen, dass ihnen in ihren Heimatländern wegen ihrer Homosexualität Repressalien drohen. Ihr Asylantrag war in den Niederlanden mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass sie nicht nachgewiesen hätten, ob sie tatsächlich verfolgt würden. Zudem könnten sie nicht erwarten, dass sie in ihren Heimatländern ihre sexuelle Orientierung ebenso frei ausleben können wie in den Niederlanden, argumentierte das Gericht.

Genau diesem Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof jetzt diametral widersprochen. "Von Homosexuellen wird nicht verlangt, dass sie ihre Neigung bei ihrer Rückkehr verbergen", heißt es in dem Urteil.

Zudem hat das Gericht erstmals explizit erklärt, dass die Homosexuelle eine soziale Gruppe darstellen kann, die wegen ihrer Verfolgung in der EU Asyl beantragen kann. So heißt es in dem Urteil: "Je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland kann als eine soziale Gruppe auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Ausrichtung gründet."

Diese Entscheidung stärkt die Rechtsposition von Menschen, die wegen Verfolgung auf Grund ihrer sexuellen Orientierung geflohen sind. Schließlich gibt es auch in Deutschland nicht nur in religiösen Kreisen Menschen, die Homosexuelle allenfalls dann zu tolerieren bereit sind, wenn sie nur im privaten Rahmen auftreten und nicht an die Öffentlichkeit gehen. Dass dieses Ansinnen selbst schon eine Menschenrechtsverletzung darstellen kann, hat der Europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung deutlich gemacht.

Es hat damit auch verschiedenen kulturalistischen Argumenten widersprochen, die oft herangezogen werden, wenn Menschen Flüchtlingsrechte verweigert werden sollen. Dann wird oft erklärt, man müsse die Kultur und die Gepflogenheiten in den jeweiligen Herkunftsländern zum Maßstab nehmen. Damit wird aber explizit ein Standpunkt eingenommen, der als Kulturrassismus bezeichnet wird und auch bei vielen rechten Gruppen an Einfluss gewinnt. Danach wären bestimmte Rechte, wie sie in Deutschland erkämpft worden, die in anderen Ländern überhaupt keine Grundlage haben. So wird nach dem Motto verfahren, in diesem oder jenen Land sind eben noch solche Bräuche und Rituale lebendig und man solle daher nicht den Maßstab anwenden, der bei uns durchgesetzt wurde. Ein solcher kulturrelativistischer Ansatz verletzt die Rechte jener Menschen, die das Pech haben, in bestimmten Ländern zu leben. Er würde auch einer zusätzlichen Spaltungslinie Tür und Tor öffnen. Es gäbe Menschen, die das Recht hätten, beispielsweise ihre Homosexualität auszuleben, und andere hätten eben Pech gehabt.

Problem, überhaupt in die EU zu kommen

So sehr Flüchtlings- und Antirassismusgruppen das Urteil als Durchbruch zu einer Stärkung der Rechte von Homosexuellen begrüßen, so klar ist aber auch, dass damit noch nichts über die konkrete Umsetzung in Europa ausgesagt ist. Denn dahin müssen die Menschen erst einmal kommen, um konkrete Fluchtgründe angeben zu können. Doch das wird immer schwieriger, weil dank Frontex und anderer Einrichtungen immer mehr Geflüchtete erst gar nicht nach Europa gelassen werden.

Erst vor wenigen Tagen hat Pro Asyl mitgeteilt, dass viele Flüchtlinge an der türkisch-griechischen Grenze zurückgewiesen werden. Dabei seien zahlreiche gesetzliche Grundlagen verletzt worden. Auch Frontex sei involviert gewesen.

Es ist davon auszugehen, dass die Festung Europa nicht nur an der türkisch-griechischen Grenze verteidigt wird. Liberale Richtersprüche, die die Position der Geflüchteten stärken, können sogar bewusst damit beantwortet werden, dass diese Menschen gar nicht in den gemeinsamen Rechtsraum gelangen können.