DRM für Fahrzeuge

Renault kann die Batterie für seine Elektroautos fernsperren

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Der französische Automobilkonzern Renault hat zugegeben, dass er die Batterien seiner Elektromobile herstellerseitig und gegen den Willen des Autobesitzers abschalten kann. Damit will das Unternehmen erreichen, dass ein Kunde nicht nur einmal für ein Produkt bezahlt, sondern ständig. Juristisch geschieht dies über den Trick, dass der Kunde zwar das Auto kauft, aber nicht den dazugehörigen Akku, der lediglich geleast wird.

Gerät ein Kunde mit den Leasingraten in den Rückstand, dann kann Renault die Batterie so fernsteuern, dass sie sich nicht mehr auflädt und das Auto nach der Entladung nicht mehr fährt. Damit praktiziert der 1996 privatisierte Konzern ein Digital-Rights-Management-Geschäftsmodell, das auch andere Branchen wie die Medien- und die Softwareindustrie seit etwa 15 Jahren mit immer größerem Erfolg durchsetzen: DRM gleicht dem Taschenspielertrick, den die Marx Brothers in "Go West" vorführen: Am Wechselgeld bzw. an der Ware ist eine Schnur befestigt, an der diese immer wieder zurückgeholt werden kann - der Kunde ist so genötigt, den Kaufvorgang ständig zu wiederholen, weil ihm das, was er bekommt, immer wieder entzogen wird.

Das Modell manövriert den Käufer nicht nur in eine potenziell teure Abhängigkeit und nimmt ihm Eigentumsvorteile, es wirft auch Datenschutzprobleme auf: Die Renault-"Telekommunikationseinheiten" liefern der wichtigsten ausländischen Automobilmarke in Deutschland nämlich auch "Informationen zur kundenseitigen Nutzung der Antriebsbatterie", was unter anderem den Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) beunruhigt. Dort fürchtet man, dass Verhaltensprofile erstellt werden können, die sich zum Nachteil des Fahrers nutzen lassen.

Ein Problem, das allerdings in zunehmendem Maße auch für Benzin- und Dieselfahrzeuge gilt, die heute ebenfalls in großem Maßstab datenschutzrelevante Elektronik verbaut haben. Durch die Verschränkung solcher Technologien mit dem Kleingedruckten in Verträgen ließe sich beispielsweise regeln, dass ein Autokäufer seine Garantie oder seinen Versicherungsschutz verliert, wenn er nicht ein ganz bestimmtes Fahrverhalten an den Tag legt.