Beate Merk in Arbeitsgruppe zur Bankenregulierung

Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath vermutlich im Frühjahr

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Beate Merk, die ehemalige bayerische Justizministerin, die für ihren Umgang mit dem Fall Mollath scharf kritisiert wurde, wirkt nun im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD in einer Arbeitsgruppe mit, in der es auch um die Regulierung der Banken in Europa geht. Jürgen Fischer, Sprecher der CSU, sagte gegenüber Telepolis, in der Unterarbeitsgruppe "Bankenregulierung, Europa, Euro" werde etwa die Themen Eurobonds, Bankenunion oder eine Finanzmarkttransaktionssteuer besprochen.

Unter Merks Aufsicht als Justizministerin, hat sich der Fall Mollath zu einem Justizskandal hochgeschaukelt, bei dem es auch um fragwürdige Geschäfte im Hause der HypoVereinsbank gegangen ist. //www.gustl-for-help.de/, der über 7 Jahre in verschiedenen forensischen Psychiatrien untergebracht war, hatte immer wieder an Justiz- und Steuerbehörden appelliert, Schwarzgeldgeschäfte und illegale Geldtransfers, in die Mitarbeiter der Bank verstrickt waren, zu unterbinden.

Merk hatte immer wieder gesagt, dass sie nicht in den Fall eingreifen könne und dass es sich bei Mollath um einen kranken Menschen handle. Im November des vergangenen Jahres ordnete Merk schließlich an, eine Wiederaufnahme des Verfahrens vonseiten der Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen.

Das Wiederaufnahmeverfahren, das derzeit vor dem Landgericht in Regensburg vorbereitet wird, lässt aber noch auf sich warten. Johann Piendl, Pressesprecher vom Landgericht Regensburg, sagte gegenüber Telepolis, es werde wohl bis zum Frühjahr dauern, bis das Gericht soweit sei. Gefragt, warum das Verfahren so lange auf sich warten lasse, sagte Piendl: "Dieses Verfahren ist eines von vielen Verfahren hier", außerdem benötige ein Verfahren wie das von Herrn Mollath umfassender Vorbereitungen, diese würden Zeit beanspruchen.

Piendl sagte weiter, dass im Zuge des angehenden Verfahrens auch eine neue Begutachtung von Herrn Mollath durch einen Sachverständigen wahrscheinlich sei. "Dann kommt es darauf an, ob er sich begutachten lässt", meinte der Pressesprecher und erklärte, dass für den Fall einer Weigerung Mollaths trotzdem ein Gutachter bestellt werden dürfte. Dieser müsste dann nach Aktenlage beurteilen, außerdem wäre er bei der Verhandlung anwesend, um die von ihm gemachten Beobachten zu Mollath, die für die Begutachtung von Bedeutung sind, mit in das Gutachten aufzunehmen.

Außerdem sei die Begutachtung auch deshalb sehr wahrscheinlich, weil die Frage, ob Mollath schuldfähig ist, bereits bei dem ersten Verfahren im Raum stand: "Selbstverständlich muss die Frage der Schuldfähigkeit auch bei der Vorbereitung zu diesem Prozess berücksichtigt werden."

"Das ist Spinnkram", sagt Mollaths Verteidiger Gerhard Strate zur Frage, ob sich Mollath begutachten lassen müsse. "Im Moment redet noch keiner über einen Gutachter." Die Bestellung eines Gutachters noch bevor die Beweisaufnahme in der Verhandlung abgeschlossen ist, sei völlig abwegig. Sollte es dennoch so sein, dass das Gericht einen Gutachter mit dem Ziel bestelle, schon im Vorfeld des Verfahrens die Schuldfähigkeit von Herrn Mollath feststellen zu lassen, "werde wir sofort dagegen vorgehen".

Der Hamburger Strafverteidiger führt auch aus, dass es wegen der Mollath vorgeworfenen Sachbeschädigungen nie einen Eröffnungsbeschluss geben habe, d.h.: "Jede Anklage muss zugelassen werden“, aber genau das habe "Richter Brixner in seinem Übereifer“ vergessen. Dieser formal wichtige Schritt sei auch nicht mehr nachzuholen, was bedeute, dass die Anklage wegen Sachbeschädigung gar nicht mehr aufleben könne.

Daher bleibe nur noch der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Dem sieht Strate mit Gelassenheit entgegen, da die Anschuldigung nur noch aus der Aussage von Mollaths Ex-Frau bestehe. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen Mollaths Ex-Frau ermittelt: wegen des Verdachts auf Prozessbetrug und Unterschlagung.