Immer mehr mTan-Betrugsfälle

SEPA bringt neue Risiken durch "elektronisches Mandat" für Lastschriften

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Im 1. August 2013 berichtete heise Security darüber, dass das (von Banken als sicher angepriesene) mTan-Geldtransferverfahren nicht mehr sicher ist, seit Verbrecher entdeckten, dass sie sich SIM-Karten auf die Namen ihrer Opfer ausstellen lassen, Telefonnummern umleiten und Transaktionsnummern dort hin schicken lassen konnten. Obwohl es mittlerweile deutlich sicherere Transaktionssysteme gibt, unternahmen die Banken seit dem Bekanntwerden der Fälle vor zwei Monaten keinerlei Anstrengungen, sich vom mTan-Verfahren zu verabschieden.

Ergebnis dieses Stillhaltens sind zahlreiche Bankkunden, die von Betrügern bis zu sechsstellige Summen abgebucht bekamen. Ein 60-Jähriger wurde beispielsweise um seine Lebensersparnisse in Höhe von 182.000 Euro erleichtert, ein 44-jähriger Niedersachse um 125.000 Euro, zwei Hessen um zusammen 200.000 Euro, ein Rheinländer um 96.000 Euro, eine Frau aus Bayern um 77.000 Euro und ein Mann aus Baden-Württemberg um 45.000 Euro. Manche davon wurden von ihren Geldinstituten entschädigt, andere waren dagegen bis heute auf einen Ausgleich ihres Verlusts. Häufig transferierten die Betrüger die fremden Ersparnisse häppchenweise von Festgeld- auf das Giro- und von dort aus auf ein fremdes Konto. In mindestens einem Fall konnten sie sogar die festgelegte Höchstsumme pro Überweisung online erhöhen, ohne dass die Bank misstrauisch wurde und beim echten Kontoinhaber nachfragte.

Dass solche und ähnliche Betrügereien ohne weiteres Zutun der Banken und der Telekommunikationsdienstleister zurückgehen, ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Wenn das europäische SEPA-Verfahren das bisherige deutsche Überweisungssystem weiter ablöst, dann müssen Verbraucher nicht nur mit deutlich längeren Zahlenkolonnen kämpfen, sondern haften auch in weit stärkerem Ausmaß für Verluste, die Banken und Sparkassen entstehen, wenn eine Transaktion nicht dorthin geht, wo sie hingehen soll. Mit Lastschriften können Banden aus Osteuropa beispielsweise mit einem gefälschten "elektronischen Mandat" beliebig hohe Summen von einem deutschen Girokonto abbuchen. Ein Recht des Verbrauchers, Einzüge der Höhe nach wirksam zu begrenzen, fehlt bislang.