EU-Kommission will Rechnungssignatur kippen

Acht Jahre nach der Einführung des Signaturzwangs für elektronische Rechnungen will ihn die EU-Kommission wieder abschaffen. Die Regeln seien "zu kompliziert".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 111 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Schlechte Nachrichten aus Brüssel für die Signaturbranche: Die EU-Kommission schlägt vor, elektronische Rechnungen in Zukunft ebenso zu behandeln wie auf Papier ausgestellte. Damit würde die seit 1. Januar 2002 als § 14 Abs. 3 Nr. 1 im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführte Vorschrift entfallen, elektronische Rechnungen qualifiziert zu signieren. Zur Begründung ihres Gesetzvorschlags (PDF-Datei) führt die Kommission an, die vorhandenen Regeln seien "zu kompliziert und unterschiedlich".

Nach Ansicht der Kommission habe ihre eigene Direktive von 2006 (PDF-Datei), die auf eine Regelung zur "Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der Rechnungsstellung" von 2001 (PDF-Datei) zurückgeht und sich verschärft auch im UStG findet, die Verbreitung digitaler Rechnungen in der EU behindert. Bislang müssen solche Rechnungen mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen oder im EDI-Format ausgestellt sein. In der Bundesrepublik ist statt der fortgeschrittenen eine qualifizierte Signatur vorgeschrieben.

Als Argument für das Signaturerfordernis bei digitalen Rechnungen wurde immer die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs angeführt. Andererseits mussten Rechnungen auf Papier noch nie unterschrieben werden. Ihren aktuellen Gesetzesvorschlag sieht die EU-Kommission weiterhin als Beitrag zum Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug.

In den vergangenen Jahren hatte der Zwang zur Rechnungssignatur der deutschen Signaturbranche zu einer gewissen Blüte verholfen. So gibt es etliche Dienstleister, die das qualifizierte digitale Signieren und Versenden der Dokumente übernehmen. Andere Unternehmen bieten Signaturserver für den Einsatz in Unternehmen an. (ck)