Piraten bringen Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung ins Spiel

Die Piratenpartei erwägt rechtliche Schritte gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. "Notfalls werden wir wieder vors Bundesverfassungsgericht ziehen", sagte die politische Geschäftsführerin der Partei.

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Die Piratenpartei erwägt rechtliche Schritte gegen die von der großen Koalition beschlossene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. "Notfalls werden wir wieder vors Bundesverfassungsgericht ziehen", sagte die scheidende politische Geschäftsführerin der Piraten, Katharina Nocun, am Freitag dem Berliner Sender Radio Eins. Solche Datensammlungen weckten Begehrlichkeiten, wie nicht nur die aktuelle NSA-Affäre zeige.

"Dann werden die Daten missbraucht und es wird abgegriffen was das Zeug hält", sagte Nocun. "Und daher gibt es das nur eine ganz klare Ansage – und zwar 'Nein zur Vorratsdatenspeicherung'". Einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht räumt die Piratin, die auf dem Parteitag am Wochenende nicht mehr für den Parteivorstand kandidieren will, gute Chancen ein. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2010 hätten sich neue Argumente ergeben.

Auf der einen Seite führt Nocun die Datensicherheit an: "Wir können nicht garantieren, dass diese 80 Millionen Persönlichkeitsprofile in irgendeiner Weise abgesichert werden können." Darüber hinaus habe sich die "Überwachungsgesamtrechnung" verändert. Deren Abwägung habe das Bundesverfassungsgericht gefordert. Seither habe der Gesetzgeber aber zahlreiche neue Überwachungsinstrumente geschaffen, "von denen das Bundesverfassungsgericht bei dem Urteil 2010 noch nichts wusste".

"Die Erfassung aller unserer Verbindungs- und Standortdaten ist einfach eine bodenlose Frechheit", fasst Nocun die auch von anderen heftig kritisierten Pläne der großen Koalition zusammen. "Diejenigen, die sich noch vor wenigen Wochen über Geheimdienstschnüffelei empört haben, wollen jetzt 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen, als wären wir alle Terroristen."

Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht entspräche den Erwartungen von Peter Schaar. Der Bundesdatenschutzbeauftragte rechnet mit neuen Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung. "Das Risiko dafür ist hoch", sagte Schaar am Donnerstag in Erfurt nach einer Konferenz der Beauftragten der Länder und des Bundes für die Informationsfreiheit. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahre 2010 hohe Hürden für das Speichern von Internet- und Telefonverbindungsdaten aufgebaut.

Siehe dazu auch bei c't online:

(vbr)