Axel-Springer-Verlag fordert Verschärfung des Urheberrechts

Christoph Keese, beim Springer-Konzern für die Pflege öffentlicher Beziehungen zuständig, macht gegen das Privileg "flüchtiger Speicherungen" in Internetproxys mobil und plädiert für ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage.

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Christoph Keese, bei Axel Springer auf Geschäftsführungsebene für die Pflege öffentlicher Beziehungen zuständig (Leiter "Public Affairs"), fordert angesichts schwieriger Ertragsmöglichkeiten für journalistische Angebote im Internet gesetzliche Unterstützung von der Politik. Ein Dorn im Auge ist dem Lobbyisten vor allem Paragraf 44a Urheberrechtsgesetz, der "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen" bei der Datenübertragung im Netz erlaubt und somit kurze Zwischenspeicherungen auch geschützter Werke bei Zugangsprovidern oder im Browsercache ermöglicht.

Für Keese sind aber bereits Proxy-Server "Vervielfältigungsmaschinen". Er bedauerte daher, dass mit der auch in der EU-Copyright-Richtlinie festgeschriebenen Ausnahme für Provider das Urheberrecht "komplett vom Tisch runtergeschoben" worden sei. Ein Vorgehen gegen Proxy-Betreiber etwa innerhalb von Unternehmen sei so nicht möglich, sagte der Springer-Manager am heutigen Donnerstag im Rahmen einer Diskussion über "Die digitale Revolution – Chance oder Bedrohung für die Kreativwirtschaft?" in Berlin.

Eine Bank zahle zwar 80.000 US-Dollar für ein spezielles Terminal des Wirtschaftsdienstes Bloomberg. Suche der Direktor des Finanzhauses dagegen im Internet nach Presseberichten über einen Mittelständler, der bei ihm um einen Kredit nachfrage, zahle er dafür keinen Cent. Dabei "bereichert er sich mit den von uns zur Verfügung gestellten Informationen", klagte der Vertreter des Medienkonzerns. Der Paragraf 44a müsse daher korrigiert werden.

Zugleich machte Keese jenseits der aktuellen Wirtschaftskrise ein "strukturelles Problem" für Verlege im Internet aus. Der "Profi-Journalismus" habe sich zwar auch online allen Geredes über Bürgerjournalisten und Blogger zum Trotz durchgesetzt. Sämtliche erfolgreichen aktuellen Nachrichtenportale würden auf "klassische journalistische Qualitätssicherungsprozesse setzen", unabhängig davon, ob sie nun Ableger traditioneller Medienhäuser oder eigens gegründete "Weblogs" wie die Huffington Post seien.

"Wir sind über die Maßen erfolgreich, kriegen nur kein Geld dafür", verwies Keese so auf das Dilemma nicht ausreichender Refinanzierungsmöglichkeiten durch Werbeeinnahmen oder Sponsoring. Die Online-Auftritte von Verlagen müssten so durch das Printgeschäft quersubventioniert werden. Andererseits befinde sich dieses aber auf der "Sinkflugbahn", da das Internet den Zeitungen und Zeitschriften das Geschäft wegnehme. Es sei daher wichtig, Gesetzeslücken zu schließen.

Verena Sich vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels nutzte die Runde für Kritik an Google. Im Streit um das Einscannen von Büchern könne sie sich für Europa einen Vergleich mit dem Suchmaschinenbetreiber wie in den USA nicht vorstellen, sagte die Vertreterin der Buchverlage. Es sei wichtig, dass der Autor weiter exklusiv über die Nutzung seiner Werke bestimmen kann. Sich freute sich, dass das Internet die Attraktivität der Veröffentlichung in Druckform noch nicht gemindert habe.

Auke Haagsma, Direktor der gastgebenden "Initiative for a Competitive Online Marketplace" (ICOMP), warnte davor, dass es in Brüssel "eine Riesen-Lobby" gebe, die das Urheberrecht abschaffen und den Schutz von Patenten einschränken wolle. Andererseits begrüßte der frühere Beamte der EU-Kommission die Linie der tschechischen Ratspräsidentschaft, dass im Binnenmarkt "Information frei zirkulieren können soll". Dafür müsse das Internet jedoch "so geregelt werden, dass das legal stattfinden kann".

Vergleichsweise optimistisch schätzten Experten die Zukunft der Filmbranche im Zeitalter der Digitalisierung ein. "Der Prozess, dass die Rechte der Künstler besser geschützt werden, ist im vollen Gange", erklärte der Filmrechtsexperte Patrick Jacobshagen auf der Veranstaltung im Vorfeld der Berlinale. Es sei zwar noch "viel Piraterie" zu verzeichnen, es habe aber hat auch eine "iTunisierung" statt gefunden: Mit der bequem zu nutzenden Plattform habe Apple die "perfekte Form" gefunden, um das "illegale Downloaden" weniger attraktiv zu machen.

Johannes Klingsporn vom Verband der Filmverleiher (VdF) rief wie Keese dagegen nach dem Gesetzgeber: "Allein das Prinzip Hoffnung" sei "etwas wenig." Nötig sei ein Konzept der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße mit Warnhinweisen, für das allein kleine Änderungen am Datenschutzrecht vorzunehmen wären. Nach Ansicht von Jo Groebel, Direktor des Deutschen Digitalen Instituts, bringen Aufklärungskampagnen wegen fehlenden Unrechtsbewusstseins bei der gegenwärtigen Generation nichts mehr. Mehr Respekt für Rechte an immateriellen Gütern könnte allein Kindern frühzeitig in der Sozialisation durch Eltern und Schule eingeflößt werden. (Stefan Krempl) / (vbr)