Bundesbehörden handhaben Informationsfreiheit zunehmend restriktiv

Die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht bei der Bundesverwaltung gemäß Informationsfreiheitsgesetz ist 2008 zwar wieder leicht auf 1548 Anträge gestiegen, mehr als verdoppelt hat sich aber die Zahl der Ablehnungen.

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Die Bilanz der Bundesregierung zur Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes fällt auch in diesem Jahr wieder zwiespältig aus. Wie aus einer heise online vorliegenden Antwort des federführenden Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht, ist die Zahl der Anfragen auf Akteneinsicht 2008 zwar wieder leicht auf 1548 Anträge gestiegen. Im Jahr zuvor gab es nur 1265 Anfragen nach 2278 Eingaben 2006. Zugleich hat sich aber die Zahl der Ablehnungen von Anträgen auf Informationszugang von 247 im Jahre 2007 auf 536 Fälle im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Die Menge der vollständig beantworteten Anfragen ging im gleichen Zeitraum von 681 auf 618 zurück. Bei den unvollständig beantworteten Anträgen stieg die Zahl wiederum vom 128 auf 193.

Diese Entwicklung ist laut Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen im Bundestag, "von der Bundesregierung gewollt". Sie zeige, "dass die große Koalition dem Gesetz die Luft abdrehen will". Immer kleinlichere Verfahrenshürden und ein wachsender Unwille, das Gesetz zu befolgen, seien nicht länger hinnehmbar. Ins Bild passe dabei auch, dass die Bundesregierung sich nicht einmal dazu durchringen könne, den Bundesrat dabei zu stoppen, eine Sperre sämtlicher Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht in das Gesetz zu schreiben, verweist die Innenexpertin auf den jüngsten Vorstoß der Länder zur Einschränkung der Informationsfreiheit.

"Die Bundesregierung tut alles, das Gesetz lahm zu legen und die Bürger davon abzuschrecken, ihr Fragerecht zu nutzen", empört sich Stokar weiter. Dementsprechend sehe Berlin auch keine Veranlassung, verstärkt für das Gesetz zu werben und die Internetseiten der öffentlichen Stellen so zu gestalten, dass die Menschen über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass Bürger 2008 in 85 Fällen bei den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden Widerspruch gegen Entscheidungen über Anträge auf Informationszugang eingelegt haben. Aber nur in drei Fällen sei der erneuten Eingabe vollständig, in 16 Fällen teilweise abgeholfen worden. 37 Fälle seien noch nicht abgeschlossen. Zudem seien 22 Klagen anhängig, während zweien bereits stattgegeben, ebenfalls zwei sich auf sonstige Weise erledigt hätten und eine abgewiesen worden sei. Ferner hätten enttäuschte Bürger den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit nach dessen Angaben im vergangenen Jahr in 133 Fällen als Vermittler angerufen. Davon richteten sich dem Papier zufolge 83 Eingaben konkret gegen einen ablehnenden Bescheid einer öffentliche Stelle des Bundes. Die Mehrzahl dieser Fälle sei noch nicht abgeschlossen wegen unterschiedlicher Rechtsauffassungen. In etwa der Hälfte der erledigten Angelegenheiten habe der Beauftragte festgestellt, dass der Informationszugang zurecht abgelehnt worden war. In fast allen anderen Fällen sei die Akteneinsicht schließlich ganz oder teilweise gewährt worden.

Zu den für die Bürger entstandenen Kosten hält das Innenministerium fest, dass die von Anträgen betroffenen Verwaltungsstellen 109 Mal eine Gebühr für die Gewährung des Informationszugangs erhoben hätten. Die Höhe habe in 39 Fällen bei bis zu 50 Euro, in 24 Fällen bis zu 100 Euro und in 46 Fällen sogar mehr als 100 Euro betragen. Die Behörden hätten weiter in 63 Fällen die Erstattung von Auslagen verlangt, davon in 21 Fällen mehr als zehn Euro. Ob sich Widersprüche lediglich gegen den Kostenbescheid richten, erhebt die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht. Generell habe es keine besonders häufig genannten oder zu verallgemeinernde Gründe für die Ablehnung von Anfragen gegeben.

Zur Informationsfreiheit in Deutschland siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)