Neuer Streit um Intranet-Klausel für Lehrer im Urheberrecht

Im Unterschied zum Bundesjustizministerium setzt sich die Union für eine deutliche Einschränkung der Regelung ein, wonach "kleine Teile" von Werken einem abgegrenzten Bereich von Auszubildenden zugänglich gemacht werden dürfen.

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Der Paragraph 52 a im Urheberrechtsgesetz erhitzt einmal mehr die Gemüter. Laut der bis Ende des Jahres befristeten Klausel dürfen Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken ausschließlich einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" in einem Intranet "öffentlich zugänglich" machen. Sie gilt auch für Personen im Rahmen ihrer "eigenen wissenschaftlichen Forschung". Während das Bundesjustizministerium nach einer erneuten Überprüfung für die dauerhafte Gültigkeit der Regelung appelliert, machen sich die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Fraktion und der urheberrechtspolitische Berichterstatter der Union, Günter Krings, für seine deutlich eingeschränkte Fortführung stark. Sämtliche wissenschaftlichen Lehrbücher sollen demnach außen vor bleiben, da den Verlagen derzeit der Verkauf dieser Werke wegbreche.

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", das die 2003 in Kraft getretene Regelung als nicht ausreichend für die Belange von Schulen und Universitäten kritisiert, fürchtet mit der weiteren Eingrenzung oder gar dem Wegfall der Klausel "ein Desaster" und "Chaos". Der Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen warnte als Sprecher der Vereinigung gegenüber heise online vor einer "durchgängigen Kriminalisierung" von Dozenten und Wissenschaftlern. Denn aufgrund praktischer Notwendigkeiten würde so gut wie jeder Forscher und Lehrende weiter solche Materialien anderen Kollegen oder Auszubildenden bereitstellen. Auf diese zu verzichten, könne erst recht kein wissenschafts- oder bildungspolitisches Ziel sein. Verbesserungsfähig sei aber die Vergütung für die genehmigungsfreie Nutzung geschützten Materials für die Rechteinhaber. Die Berichterstatter aller Bundestagsfraktionen wollen sich nun kommende Woche zu einem Gespräch über das weitere Vorgehen treffen. (Stefan Krempl) / (anw)