Body-Cams: Big Brother für Polizisten – oder für Bürger?

Nach dem Vorbild der USA testet die Polizei in Hessen den Einsatz von Körperkameras. Während es in den USA darum geht, Bürger vor Übergriffen zu schützen, steht hierzulande die Sicherheit der Polizisten im Vordergrund.

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Von
  • Stefan Mey
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Wenn Polizisten ungerechtfertigt zuschlagen, bleibt das für sie oft ohne Konsequenzen, mangels Beweisen. Body-Cams sollen in den USA das Problem lösen und Bürger besser vor Übergriffen von Polizisten schützen. In Hessen gibt es ein ähnliches Projekt, der Ansatz ist aber ein anderer.

In den USA hat sich der Einsatz der Körperkameras offenbar bewährt. In der kalifornischen Kleinstadt Rialto wurden im Frühjahr 2013 die Ergebnisse seiner Studie zu Body-Cams präsentiert, wo die Technik von Februar 2012 bis Februar 2013 getestet wurde. Im Vergleich zum Vorjahr gingen demnach die Gewalt-Vorfälle insgesamt um etwa 60 Prozent zurück, die Zahl der Bürgerbeschwerden gegen Polizisten sogar um etwa 90 Prozent. Dabei wurde die Kameras nur von 50 Prozent der Streifen getragen. Auch in anderen US-Städten sind die Ergebnisse positiv.

Hessische Polizei testet Body-Cams (5 Bilder)

Hessischer Polizist mit Body-Cam. (Bild: Innenministerium Hessen)

Aus dem Grund wies im August eine New Yorker Richterin die dortige Polizei dazu an, Body-Cams zu testen. In New York kommt es immer wieder zu problematischen Einsätzen. Im Frühjahr wurde ein 16-jähriger Junge mit sieben Schüssen getötet. Nach Aussagen von Polizisten hatte er eine Waffe gezückt, was Zeugen aber bestritten. Der Fall löste heftige Proteste aus und ist bis heute ungeklärt.

Ungelöste Fälle von Polizeigewalt gibt es auch in Deutschland. Amnesty International beklagt immer wieder, dass Opfer am Ende hilflos dastehen. "Es hätte klare Vorteile, wenn die Kamera bei einem Einsatz immer angemacht werden muss, denn bei vielen potenziellen Fällen von Polizeigewalt fehlen verwertbare Beweise", sagt Alexander Bosch, Sprecher der Gruppe Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International. Für Spezialeinsatz-Kommandos zum Beispiel wäre das perfekt. Wenn eine Wohnung gestürmt wird, gehe es oft sehr rabiat zu. Sinnvoll fände er es auch für so genannte Beweissicherungs- und Festnahme-Einheiten, die auf Demos und auf Fußballspielen in Menschenmassen hineinrennen. Dort filme die Polizei zwar schon heute, doch "oft schwenkt die Kamera ganz zufällig weg, wenn ein Übergriff passiert."

Problematisch fände er den Einsatz hingegen bei Streifen-Polizisten. Das führe zu mehr Video-Überwachung. Deswegen habe sich Amnesty noch keine endgültige Meinung gebildet, ob es Body-Cams für Polizisten fordern oder nicht.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert das US-Modell, allerdings aus einem anderen Grund. Der Bundesvorsitzende Oliver Malchow ist gegen eine Dauer-Überwachung der Kollegen: "Eine ständige richterliche Kontrolle von Polizeieinsätzen, was ja aus unserer Sicht die entscheidende Konsequenz des Vorschlags der New Yorker Richterin ist, lehnen wir entschieden ab." Zudem sieht auch er einen zu starken Eingriff in Bürgerrechte, da das ganze auf eine flächendeckende Videoüberwachung hinauslaufe. Positiv findet er hingegen den Ansatz des deutschen Modells. Auch in Hessen experimentiert die Polizei mit Körper-Kameras.

Das erste Modellprojekt findet im Frankfurter Vergnügungsviertel Alt-Sachsenhausen statt. Seit Mai 2013 tragen Frankfurter Polizisten solche Mini-Kameras auf den Schulterm, über eine Taste auf einem Armband aktivieren sie die Geräte. Die betreffenden Beamten sind durch Westen mit der Aufschrift "Videoüberwachung" besonders gekennzeichnet. Der Test soll vorerst zwölf Monate lang laufen, doch Schon nach einem halben Jahr zeigt sich das hessische Innenministerium zufrieden. Die Menschen, mit denen die Polizisten konfrontiert würden, seien kooperativer, auch seien sie weniger aggressiv. Aus dem Grund gibt es mittlerweile einen zweiten Pilot-Einsatz auf der Frankfurter Einkaufsmeile Zeil. Und auch eine Erweiterung auf die Polizeipräsidien West- und Südosthessen wird diskutiert.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), die zweitgrößte Vertretung von Polizei-Beamten, ist allerdings skeptisch, was die definitive Bewertung des Piloteinsatzes angeht. Das reine Zählen von Attacken gegen Einsatzkräfte reiche nicht aus, meint Rainer Wendt, Vorsitzender der DpolG. Statt dessen müsse das Projekt umfassend wissenschaftlich begleitet werden. Und das müsse durch eine unabhängige Stelle geschehen, beispielsweise die Hochschule der Polizei, denn: "häufig sind diejenigen, die ein solches Projekt zu bewerten haben, in einem dienstlichen Abhängigkeitsverhältnis zu denjenigen, die es initiiert haben, so dass am Ende stets 'positive Erfahrungen' gemacht wurden."

Anders in den USA sollen die deutschen Body-Cams vor allem der Eigensicherung der Beamten dienen. Dass so auch Übergriffe von Polizisten besser dokumentiert werden, sei aber durchaus denkbar, meint Mark Kohlbecher vom hessischen Innenministerium. "Die Aufzeichnungen schließen die Möglichkeit der Verfolgung von Straftaten, begangen durch Polizeikräfte, mit ein."

Allerdings ist anzuzweifeln, ob das Modell das praktisch überhaupt zulässt. Die Entscheidung, ob gefilmt wird, treffen die Beamten vor Ort selbst. Im Beamtendeutsch heißt es in der Stellungnahme aus Hessen: "Die Erforderlichkeitsprüfung obliegt dem kameraführenden Beamten bzw. dem Streifenteam."

Spannend ist auch, in welchen Fällen die Aufnahmen gespeichert oder gelöscht werden müssen und wer darauf Zugriff hat. Dazu erläutert ein Sprecher des hessischen Innenministeriums, dass die Aufnahmen sofort nach Dienstende gelöscht werden müssen, es sei denn, dass sie für die Strafverfolgung oder für die Eigensicherung ausgewertet werden müssen. Die kameraführenden Beamten, die "Nutzerebene 1", können die Videobilder nur einsehen oder markieren. Über die Speicherung sowie die Löschung von Aufnahmen entscheiden ausschließlich Vorgesetzte, die "Berechtigten der Nutzerebene 2".

Wenn es hart auf hart kommt, entscheiden also die Chefs der Polizisten, ob eine Dokumentation von Polizeigewalt gelöscht oder gespeichert wird. Alexander Bosch von Amnesty International reicht dieser Sicherungsmechanismus nicht aus: "Natürlich hat es keinen Mehrwert, wenn die Polizisten selbst entscheiden können, wann sie filmen und ob sie löschen oder archivieren. Ein Bürger muss im Fall eines Übergriffs sicher sein können, dass es eine Dokumentation gibt und dass er darauf zurückgreifen kann." (anw)