Porno-Streaming: Redtube-Massenabmahner Urmann rechtfertigt Vorgehen

Zu den Massenabmahnungen wegen angeblich widerrechtlichem Videostream-Konsum auf der Pornoplattform Redtube hat sich nun die abmahnende Kanzlei Urmann+Collegen (U+C) selbst zu Wort gemeldet

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Von
  • Holger Bleich

Zu den Massenabmahnungen wegen angeblich widerrechtlichem Videostream-Konsum auf der Porno-Plattform Redtube hat sich nun die abmahnende Kanzlei Urmann+Collegen (U+C) selbst zu Wort gemeldet. In einer Pressemitteilung besteht die Kanzlei darauf, dass bei der Ermittlung der nun abgemahnten Anschlussinhaber alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Aus den von Rechtsanwalt Daniel Sebastian gestellten Anträgen auf zivilrechtliche Auskunft bei der Telekom sei "klar ersichtlich, dass es sich bei den Rechtsverletzungen nicht um ein Anbieten in Tauschbörsen handelt."

Die "rechtliche Unbedenklichkeit des Verfahrens zur Erfassung der IP-Adressen" sei unter Bezugnahme auf ein Gutachten glaubhaft gemacht worden. Nach wie vor behauptet U+C, Videostreaming sei eine "Vervielfältigung" gemäß Paragraf 16 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), gleichwohl ist diese juristische Ansicht zumindest umstritten. Außerdem wiederholt die Kanzlei lediglich ihre Ansicht, nach der das Portal Redtube.com eine "offensichtlich illegale Quelle" sei und deshalb Urheberrechtsverletzungen vorlägen.

Genau dies ist nach Paragraf 53 Abs.1 nötig, damit überhaupt Urheberrechtsverletzungen möglich sein können. Es mehren sich allerdings die Zweifel an der Einschätzung von U+C. Auf Redtube.com finden sich ausführliche Hinweise zum Urheberrecht, insbesondere für Rechteinhaber. Denen wird, wie in den USA – beispielsweise auch bei Youtube – üblich, mit einem Web-Formular die Möglichkeit gegeben, Urheberrechtsverletzungen zu melden.

Dieses Verfahren entspricht dem Digital Millennium Copyright Act (DCMA), zu dem sich Redtube.com auf der Website vollumfänglich bekennt. Das Schweizer Unternehmen The Archive AG, für das U+C abmahnt, hätte also die übliche und in aller Regel funktionierende Vorgehensweise für Rechteinhaber wählen können und via DCMA-Eingabe angeblich widerrechtlich eingestellte Videos entfernen lassen können. So hätte man im übrigen weitere angebliche Rechtsverletzungen wesentlich effektiver vermeiden können als über Abmahnungen, die Monate später zugestellt werden.

Unterdessen veröffentlichte Rechtsanwalt Christian Solmecke Zitate aus einem Telefonat mit Abmahnanwalt Thomas Urmann von U+C. Urmann wies demnach von sich, dass die Abmahnwelle seine Idee gewesen sei. "Vielmehr sei Rechtsanwalt Daniel Sebastian zusammen mit den von ihm erwirkten Auskunftsbeschlüssen und den dahinter stehenden tausenden IP-Adressen auf die Kanzlei U+C vor zwei Wochen zugekommen und habe um Unterstützung gebeten", schreibt Solmecke.

Urmann habe gesagt, man habe unbedingt noch vor Weihnachten mit den Abmahnungen raus wollen. Am längsten habe es laut Urmann gedauert, "die tausende Briefumschläge mit spezieller Falz für die entsprechenden Druckstraßen zum Versenden der Post zu besorgen".

Gegenüber Solmecke hat Urmann erklärt, dass die für die Antrag auf Bestandsdatenauskunft zuständigen Richter des Landgerichts Köln "in einigen Verfahren noch Gutachten angefordert und sich den Sachverhalt näher erklären haben lassen". Erst danach habe die Kammer die Auskunft gestattet.

Solmecke schließt daraus: "Sollte diese Aussage des Kollegen Urmann wirklich wahr sein, dann spricht das dafür, dass einige Kölner Richter nach kursorischer Prüfung das hier vorliegende Streaming tatsächlich als illegal angesehen haben." Bei der Frage, wie denn die IP-Adressen der angeblichen Urheberrechtsverletzer ermittelt worden seien, habe sich Urmann auf seine anwaltliche Schweigepflicht berufen. (hob)