Generalbundesanwältin: Heimliche Online-Durchsuchung für die Strafverfolgung

Monika Harms möchte die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus erweitern und die präventiven Befugnisse des BKA für die Strafverfolgung nutzen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich dafür ausgesprochen, die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus zu erweitern. "Wir müssen die Erkenntnisse, die wir im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewinnen, auch im Bereich der Strafverfolgung nutzen können", sagte Harms dem Hamburger Abendblatt. Die Generalbundesanwälting regte eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können. "Ich habe immer gefordert, dass die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden so erfolgen muss, dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen. Eine Verbesserung ist jetzt durch die Maßnahmen des BKA-Gesetzes erreicht worden – jedenfalls im präventiven Bereich. Man wird aber nicht darum herumkommen, auch für die Strafprozessordnung über neue Instrumente nachzudenken", erklärte Harms.

Bedenken von Datenschützern wies Harms zurück. "Wer behauptet, Polizei und Staatsanwaltschaft wollten in jeden Computer hineinschauen, verkennt die Realität", sagte sie. "Erkenntnisse aus diesen technischen Durchsuchungen werden nur in wenigen Fällen genutzt und natürlich unter Wahrung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren." Solche Diskussionen kämen ihr ohnedies merkwürdig vor. "Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis", sagte sie.

Die Generalbundesanwältin äußerte sich besorgt über die Sicherheitslage im Jahr der Bundestagswahl: "Wir haben seit Anfang des Jahres im Internet eine zunehmende islamistische Propaganda zu verzeichnen, die sich in deutscher Sprache auch an deutsche Bürger wendet." Diese Propaganda ziele darauf ab, Entscheidungen zu beeinflussen, etwa über Auslandseinsätze der Bundeswehr, sagte Harms. Schon in der Vergangenheit hätten Islamisten mit einzelnen Drohvideos versucht, Bundestagsentscheidungen zur Verlängerung der Afghanistan- Mission zu beeinflussen. "Jetzt sehen wir Videos mit ähnlichen Botschaften in relativ kurzen Abständen. Das ist eine ernst zu nehmende Situation."

Ob Erkenntnisse etwa aus der heimlichen Online-Durchsuchung überhaupt gerichtsverwertbare Beweise liefern und für die Strafverfolgung sinnvoll sein können, wird von Juristen stark bezweifelt. Unabhängig davon stießen die Forderungen von Harms prompt auf Kritik. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, warf Harms vor, ihre Forderungen nicht eindeutig begründen zu können: "So pauschal darf man die Grenzen zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht infrage stellen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass wichtige Beschuldigtenrechte auf der Strecke bleiben", sagte Beck dem Abendblatt. Er bemängelte die rechtliche Grundlage von Online-Durchsuchungen: "Die Online-Durchsuchung ist keine Petitesse. Die Durchsuchung findet statt, ohne dass der Nutzer davon erfährt. All die Rechte, die er bei einer gewöhnlichen Hausdurchsuchung hat, laufen in diesem Fall leer."

Zu den technischen und rechtlichen Details der heimlichen Online-Durchsuchung und des Bundestrojaners veröffentlichte c’t in Ausgabe 25/08 einen Hintergrundartikel:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)