Bundesrat fordert mehr Datenschutz beim elektronischen Einkommensnachweis

Die Bundesländer haben Bedenken gegen die Einführung des ELENA-Systems: Einkommensrelevante Informationen von allen hierzulande Beschäftigten sollten vorgehalten werden, ohne das feststehe, ob die Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden.

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Der Bundesrat hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) vorgebracht. "Mit dem ELENA-Verfahren wird eine der größten Datensammlungen mit personenbezogenen Daten in Deutschland entstehen, die für nahezu jeden beschäftigten Bürger und jedes Unternehmen von Bedeutung ist", schreibt die Länderkammer in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme (PDF-Datei). Dadurch ergeben sich "grundsätzliche datenschutz- und verfassungsrechtliche Probleme". Einkommensrelevante Informationen von allen über 30 Millionen hierzulande Beschäftigten sollten im Rahmen einer Vorratsdatenspeicherung vorgehalten werden, ohne das feststehe, ob die Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden.

Für um so notwendiger halten die Länder daher eine "substantiierte" Darlegung der datenschutzrechtlichen Erforderlichkeit des ELENA-Systems. Ihrer Auffassung nach sichern die in der Gesetzesbegründung enthaltenen Ausführungen zu diesem Punkt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit nicht ausreichend ab. Vor allem bei der Erhebung und Ausstellung von Auskünften, Bescheinigungen und Nachweisen bei Empfängern von Sozialleistungen hat der Bundesrat Bedenken. Er erkennt zwar ausdrücklich an, dass Datenschutzbeauftragte am Projekt beteiligt waren. Das bisherige Datenschutzkonzept genüge aber den Anforderungen etwa an die Löschung nicht benötigter Informationen noch nicht. Es müsse klarer werden, dass Daten bereits zu vernichten seien, sobald sie für eine hypothetische Anspruchberechtigung nicht mehr benötigt werden.

Auch die Kostenrechnungen scheinen dem Bundesrat nicht ganz solide. So würden die jährlichen Entlastungen für die Wirtschaft zwar auf rund 85 Millionen Euro beziffert, die mittel- und langfristigen Belastungen insbesondere für die Länder einschließlich der Kommunen aber nur ungenügend dargestellt. Neben den zusätzlichen Hard- und Softwarekosten, die für die Bereiche Wohn- und Elterngeld vor allem bei den Kommunen entstünden, würden Gebühren für Datenabrufe an die zentrale Speicherstelle zu entrichten sein. Zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen bedürfe es daher zumindest Modellrechnungen, in denen die Einsparungen und Mehrkosten für Länder und Kommunen aufgeführt sind.

Weiter empfiehlt der Bundesrat, den Bezug von Wohngeld nicht in das ELENA-Verfahren einzubeziehen. Andernfalls käme auf die Länder erheblicher, nicht gerechtfertigter Verwaltungsaufwand zu. Zu streichen seien auch Meldepflichten für Beamte, Richter und Soldaten. Einführen will der Bundesrat ELENA nicht vor 2011, um Arbeitgebern Zeit für die Anpassung zu lassen und um parallele Verfahren der Ausstellung von Entgeltnachweisen und elektronischen Übermittlungen der Verdienstdaten zu verkürzen. Insgesamt begrüßen die Länder, dass mit ELENA der Grundstein für ein umfassendes elektronisches Verfahren für den Entgeltnachweis gelegt werden soll. Einzubeziehen seien möglichst schnell auch weitere Bescheinigungspflichten. Hierzu erwarten die Länder von der Bundesregierung für die Zeit nach 2015 eine konkrete Strategie. (Stefan Krempl)/ (dz)