Freihandelsabkommen EU-USA: IT-Themen ja, Datenschutz und Transparenz nein

Bei den Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA beziehen die Unterhändler die Themen IT und E-Commerce ein, nicht aber den Datenschutz. Beobachter beklagen die Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen.

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Von
  • Monika Ermert

Rund 1400 Freihandelsabkommen haben die EU und ihre Mitgliedsstaaten schon ausgehandelt. Das geplante Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) zwischen der EU und den USA aber sei kein Routine-Freihandelsabkommen, anerkannte Europas Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero zum Abschluss der dritten Verhandlungsrunde in Washington. Weil Europa und die USA sich neben dem Abbau von Zollschranken auch die Vereinbarung gemeinsamer Regulierungsstandards vorgenommen haben, müssten mehr betroffene Gruppen als sonst einbezogen werden. Nichtregierungsorganisationen kritisieren aber nach wie vor die fehlende Transparenz.

Während der fünftägigen Verhandlungen sind laut EU-Chefunterhändler Bercero und seinem US-Pendant Dan Mullaney vom Büro des United States Trade Representative (USTR) Vorschläge für den besseren Marktzugang aller großen Branchen – also Agrar, Automobil, Chemie, aber auch IT und E-Commerce – diskutiert worden. Neben Einzelvorschlägen für die Sektoren soll in einem Kapitel zu horizontalen Aspekten die künftige Regulierungszusammenarbeit im TTIP verankert werden. Unter anderem ist dazu die Einrichtung eines Regulatory Cooperation Council geplant.

Die Nichtregierungsorganisation Corporate Europe Observatory (CEO) hatte Anfang der Woche scharf davor gewarnt, demokratische Gesetzgebungsprozesse könnten durch die Regulierungszusammenarbeit unterhöhlt werden. "Das TTIP will keine Deregulierung", versicherte Bercero. Bestehende Standards beim Verbraucherschutz oder Datenschutz sollten unangetastet und die Autonomie zur Schaffung neuer gesetzlicher Standards unberührt bleiben. Fragen von Journalisten, ob Datenschutz und Privatsphäre denn Gegenstand der TTIP-Verhandlungen sein werden, verneinte Bercero. Vereinbarungen dazu würden gerade an anderer Stelle getroffen. Mullaney erinnerte vorsichtig daran, dass der Austausch von Daten zwischen beiden Seiten des Atlantic praktisch der Backbone der Wirtschaft sei. Er zeigte sich zuversichtlich, dass man im TTIP Lösungen finden werde, die die jeweiligen Datenschutzstandards auf beiden Seiten respektierten.

Forderungen nach einer sehr viel stärkeren Transparenz der Verhandlungen hielten Bercero und Mullaney gestern erneut die Logik von Freihandelsabkommen entgegen. Die Verhandlungspartner benötigten Raum, um aus den Vorschlägen beider Seiten einen gemeinsamen Text zu machen. Bercero verwies auf ein weiteres offenes Treffen mit Experten von Unternehmen und Nichtregierungsorganisation am 14. Januar in Brüssel. Diese so genannten Stakeholder-Treffen – auch in Washington fand am Mittwoch ein solches Treffen statt – werden von Kritikern als Alibi-Veranstaltung gewertet, solange dabei nicht die eigentlichen Verhandlungstexte auf den Tisch kommen.

Gegen die diskriminierende Politik der Kommission bei der Weitergabe von Informationen hatte die Organisation CEO geklagt und gegen das Urteil des Europäischen Gerichts, das nicht der Auffassung der CEO folgte, Berufung eingelegt. Wegen extremer Geheimhaltungstaktik in Freihandelsabkommen hat auch das USTR gerade eine Klage kassiert. Das Magazin Intellectual Property Watch wirft dem USTR die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (FOIA) im Rahmen der Verhandlungen zur Trans-Pacific Partnership (TPP) vor. (gr)