Justizminister Heiko Maas legt Vorratsdatenspeicherung auf Eis

Der SPD-Politiker will mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Umsetzung des umstrittenen Gesetzes auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs warten.

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Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält nach langem Ringen auch die Bekenntnis der großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung. Schwarz-Rot will demnach die einschlägige EU-Richtlinie "über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" umsetzen und diese personenbeziehbaren Informationen sechs Monate von Providern aufbewahren lassen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung jedoch zunächst nicht einführen. Dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel sagte er, dass er keinen Gesetzesentwurf vorlegen werde, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletze oder nicht.

Vorratsdatenspeicherung

Es sei nicht ausgeschlossen, dass die EU-Richter die Richtlinie vollständig kassierten, begründete er seinen Entschluss. In dem Fall würde die "Geschäftsgrundlage" für den Koalitionsvertrag komplett entfallen. "Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden", so Maas weiter. "Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis."

Der Justizminister kündigte in dem Interview zudem an, sich verstärkt um die Bürgerrechte zu kümmern. "Ich bin sehr skeptisch bei der Vorstellung, dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist", sagte er. Hier bestehe ein erhebliches "Missbrauchsrisiko". Er kündigte an, mit dem Bundesinnenminister (Thomas de Maizière, CDU) einen sachlicheren und konstruktiveren Dialog zu führen als seine Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der vergangenen Legislaturperiode. Dennoch erwartet er wohl auch Konflikte: "Wahrscheinlich hat der Innenminister beim Thema Sicherheit etwas andere Vorstellungen als ich", sagte er dem Spiegel. Auch mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff dürfte er nicht immer auf einer Linie liegen: Sie gilt als Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung.

Ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Cruz Villalón, hatte im Dezember für Hoffnung bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung gesorgt. Die aktuelle Fassung ist nach seiner Ansicht unvereinbar mit Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. (ll)