Widerstand gegen den Ausbau des BSI zur "Schnüffelbehörde"

Die Initiative bringe allgemeine Überwachungsbefugnisse für das BSI und die Anbieter von Telemediendiensten mit sich, kritisierten im Bundestag alle Fraktionen außer der CDU den Regierungsentwurf für das neue BSI-Gesetz.

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Der umstrittene Regierungsentwurf zur Novellierung des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stößt im Bundestag auf heftigen Widerstand. Bei der 1. Lesung des federführend von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorangetriebenen Vorhabens kritisierten alle Fraktionen mit Ausnahme der Union, dass die Initiative über ihr Ziel hinausschieße und allgemeine Überwachungsbefugnisse für die Bonner Behörde und die Anbieter von Telemediendiensten mit sich bringe. In der jetzigen Form, war sich eine große Mehrheit der Parlamentarier sicher, sei der zuvor auch vom Bundesrat kritisierte Vorstoß nicht zustimmungswürdig.

Das BSI solle Gefahrenabwehr-, Prüf- und Zertifizierbehörde sowie Anbieter von IT-Sicherheitsprodukten werden, warnte Frank Hofmann von der SPD-Fraktion vor einer Überfrachtung des Amts. Beim Scannen aller eingehenden Datenverkehre bei Bundesbehörden bleibe unklar, ob es vor allem um die Gefahrenabwehr oder um die Verfolgung der Täter gehe. Fraglich schien dem Innenpolitiker ferner, wieso das BSI auch bei "nicht erheblichen Straftaten" Daten an die Polizei und den Verfassungsschutz weitergeben können solle. Beim Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sei der Entwurf "schlampig" gefasst. Auch die vorgeschlagene Änderung des Telemediengesetzes (TMG) schien dem Sozialdemokraten nicht nachvollziehbar. Eine pauschale Befugnis zum Speichern von Nutzungsdaten durch Diensteanbieter sei zu vermeiden.

Gisela Piltz von der FDP-Fraktion, die ihre Stellungnahme als einzige der vorgesehenen Redner nicht zu Protokoll gab und trotz später Stunde am Donnerstagabend ans Mikrofon trat, fürchtete die Schaffung eines "Feindstrafrechts für Hacker" durch den Vorstoß. Natürlich sei es nötig, die kritischen Infrastrukturen eines Staates einschließlich der Informationstechnik angemessen zu schützen. Aber bei Viren und Würmern gleich von Cyberwar zu sprechen und Kategorien des Kriegsrechts zu bemühen, sei überzogen. Die im Raum stehenden neuen Aufgaben für das BSI hätten mit Sicherheit wenig zu tun. Vielmehr könne das Amt damit "die gesamte Kommunikation der Bürger mit Behörden abhören und auswerten" sowie an andere Sicherheitsbehörden transferieren. Das BSI würde so zur "allgemeinen Polizei- und Schnüffelbehörde", das Erkenntnisse aus der Intimsphäre etwa einfach "unverzüglich" dem Innenministerium vorlegen solle. Die Freigabe von Nutzungsdaten öffne ferner dem "gläsernen Surfer" Tür und Tor.

Petra Pau von den Linken bemängelte ebenfalls, dass ein Gesetz zur internen Sicherheit des Bundes externe Anbieter wie Google oder Yahoo ermächtigen wolle, das Surfverhalten von Internetnutzern ohne konkreten Verdacht zu registrieren. Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit der Grünen, begrüßte im Prinzip den Ansatz, dem BSI zur Stärkung der IT-Sicherheit mehr Kompetenzen zu geben. Besonders kritisch sah auch er aber die damit verknüpften Kontrollbefugnisse. Sollte damit bloß der Einsatz von Virenscanner gemeint sein, wie es die Bundesregierung darstellt, müsse das auch entsprechend formuliert und nicht einer allgemeinen Überwachungseinrichtung das Wort geredet werden. Aber auch dann fehle es an Vorschriften etwa zur Pseudonymisierung von Daten oder dem Einbau eines Richtervorbehaltes. Generell müsse die Pflicht der Behörden stärker betont werden, die eigenen IT-Systeme zunächst optimal zu schützen.

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(Stefan Krempl) / (jk)