Bundesregierung will Online-Durchsuchung auch zur Strafverfolgung erlauben [Update]

Die Regierungskoalition will die Strafprozessordnung ändern, um Ergebnisse von Online-Durchsuchungen künftig auch zur Aufklärung schwerer Verbrechen nutzen zu können.

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Von
  • Stefan Porteck

Die Regierungskoalition will künftig die heimliche Online-Durchsuchung auch für die Aufklärung schwerer Verbrechen erlauben. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Samstagsausgabe. Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber dem Blatt, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Strafprozessordnung vorgenommen werden solle. Ein entsprechender Entwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) liege bereits vor. [Update: Allerdings will Zypries vorerst wohl die Online-Durchsuchung nur in Form der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zulassen, die zum Abhören von VoIP vor der verschlüsselten Übertragung eingesetzt wird.]

Strafverfolger müssten bei schweren Taten die Möglichkeit haben, mit Hilfe von Spionage-Software beispielsweise Internettelefonate abzuhören oder E-Mails abzufangen, bevor eine Software diese Daten verschlüsselt, betonte dagegen Bosbach. Der CDU-Politiker sagte, dass man dafür sorgen müsse, dass sich Straftäter nicht mit Hilfe von Verschlüsselungstechniken der Strafverfolgung entziehen könnten. Es sei also notwendig, die Befugnisse der Behörden dem technischen Fortschritt anzupassen. Der Entwurf sehe unter anderem vor, dass Ergebnisse aus Online-Durchsuchungen des BKA oder von Länderpolizeien auch bei der Strafverfolgung verwendet werden dürfen. Eine eigenständige Erlaubnis von Online-Durchsuchungen soll es in der Strafprozessordung allerdings nicht geben.

Einen ähnlichen Vorschlag äußerte jüngst auch Generalbundesanwältin Monika Harms: Sie sprach sich dafür aus, die im präventiven Bereich über das BKA-Gesetz gewonnenen Erkenntnisse auch zur Strafverfolgung zu nutzen. Dafür regte sie eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an, um das BKA-Gesetz, in dem unter anderem die umstrittene heimliche Online-Durchsuchung privater PCs geregelt ist, auch für die Strafverfolgung einsetzen zu können.

Siehe dazu auch:

Zu den technischen und rechtlichen Details der heimlichen Online-Durchsuchung und des Bundestrojaners veröffentlichte c’t in Ausgabe 25/08 einen Hintergrundartikel:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(spo)