Bundesregierung wartet mit Vorratsdatenspeicherung auf EuGH-Urteil

Der Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung war kurz, aber heftig. Nun kann Justizminister Maas einen Teilerfolg verbuchen: Ein Gesetzentwurf kommt erst nach einer Entscheidung der EU-Richter.

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Die Bundesregierung will vor dem erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) keinen Gesetzesvorschlag für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Darauf hat sich die Koalition in Berlin nach heftigem Streit geeinigt. Die Entscheidung darf als Etappensieg für die Sozialdemokraten gelesen werden. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte zuvor angekündigt, nicht vor dem EuGH-Urteil tätig zu werden.

Vorratsdatenspeicherung

Maas hat sich mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nun auf den Kompromiss verständigt, zumindest Vorbereitungen auf ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu treffen. "Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist eine besondere Situation eingetreten", heißt es laut Berichten von Spiegel Online und dpa in einer Sprachregelung der beiden Minister. Bereits am Donnerstagabend war durchgesickert, dass das Justizministerium einen Entwurf nur vorbereiten soll.

Der EuGH muss sich nach Klagen aus Irland und Österreich mit der EU-Direktive zur Vorratsdatenspeicherung beschäftigen. Der Generalanwalt am EuGH hatte in seiner abschließenden Empfehlung Ende vergangenen Jahres festgestellt, dass die Direktive aus dem Jahr 2006 das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens er EU-Bürger verletze. Die vorgegebene Speicherdauer von bis zu zwei Jahren sei zu lang. Das Bundesverfassungsgericht hatte die erste Umsetzung der Direktive im März 2010 kassiert und der Bundes klare Vorgaben für einen zweiten Versuch gemacht.

Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet und voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene machen, heißt es in dem Kompromisspapier der Koalition weiter: "Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten." Dennoch betonen beide Minister, "der Koalitionsvertrag gilt". Die Ministerien wollen nun "vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird." Dabei würden die Vorgaben des Verfassungsgerichts und die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigt. (vbr)