NSA-Skandal: Klage gegen britischen Geheimdienst GCHQ erhält in Straßburg Priorität

Die Beschwerde gegen den Geheimdienst GCHQ wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit höchster Priorität bearbeitet. Die britische Regierung wurde aufgefordert, die Überwachung aller Kommunikation zu rechtfertigen.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält die Beschwerde gegen die Überwachungsprogramme des britischen Geheimdienstes GHCQ für so wichtig, dass sie für eine vorrangige Bearbeitung vorgesehen wurde. Das teilte der Chaos Computer Club (CCC) mit, dessen Sprecherin Constanze Kurz zusammen mit drei britischen Bürgerrechtsgruppen die Beschwerde eingelegt hatte. Demnach wurde die britische Regierung nun aufgefordert, bis zum 2. Mai die Überwachungspraktiken zu rechtfertigen und zu erklären, wie sie mit Artikel 8 der Europäischen Konvention der Menschenrechte zu vereinbaren sei.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Kurz hatte die Beschwerde Anfang Oktober gemeinsam mit Big Brother Watch, der Open Rights Group und dem britischen Schriftstellerverband P.E.N. eingereicht. Sie sind überzeugt, der britische Geheimdienst handelt rechtswidrig, wenn er die weltweite Kommunikation so massiv überwacht, wie es anhand von Dokumenten des NSA-Whistleblowers Edward Snowden enthüllt wurde. Der britische Guardian hatte unter anderem berichtet, dass Großbritannien in immensem Umfang Daten abgreift, die in Unterseekabeln durch das Land fließen. Das war später durch deutsche Medienberichte noch untermauert worden.

Wie der CCC erklärt, hätten die drei Bürgerrechtsgruppen zuerst versucht, in Großbritannien gerichtlich gegen die Überwachung vorzugehen. Doch die britische Regierung habe erklärt, britische Gerichte würden diesen Fall nicht bearbeiten. Zuständig sei stattdessen die parlamentarische Geheimdienstkontrolle. Doch weil die Teil des Überwachungssystems sei und ihre Entscheidungen nicht gerichtlich anfechtbar, habe man sich stattdessen an Straßburg gewandt.

Für ihr juristisches Vorgehen bitten die Verbände weiterhin um Geldspenden. Eine erste Spendenrunde habe man in nur 48 Stunden erfolgreich abschließen können. Insgesamt seien dabei mehr als 27.000 Britische Pfund (rund 33.000 Euro) zusammengekommen. Damit habe man die erste Phase finanzieren können, doch nun gehe es um die zweite. Für die benötige man weitere 40.000 Britische Pfund (rund 49.000 Euro). (mho)