Google darf Sex-Fotos von Ex-FIA-Boss Mosley nicht verbreiten

Der ehemalige Chef des internationalen Automobilverbands FIA will verhindern, dass intime Fotos weiter im Netz erscheinen. Das Hamburger Landgericht gab ihm Recht – und verbietet Google vorerst, die Bilder in den Suchergebnissen anzuzeigen.

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Google Deutschland darf sechs Bilder nicht weiter in seiner Suchmaschine ausgeben, die den ehemaligen Präsidenten des internationalen Automobilverbands FIA Max Mosley bei Sexspielen mit Prostituierten zeigen. Der Konzern müsse es künftig unterlassen, die Bilder aus einem heimlich aufgenommenen Video einer privaten Sex-Party in den Suchergebnissen der deutschen Suchmaschine anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag.

Die Bilder verletzten den heute 73-Jährigen schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. In diesem besonderen Fall sei nicht vorstellbar, dass die Bilder in irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten, betonte Käfer. Ausnahmsweise werde daher allgemein die Verbreitung der Fotos untersagt.

Mosley hat bisher Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Über die Google-Suchergebnisse seien die Bilder aber immer wieder neu verbreitet worden, sagte Käfer. Der Konzern habe sich auch nicht bemüht, etwa eine Filtersoftware zu entwickeln, um künftige Rechtsverstöße zu vermeiden. Wenn Google die Fotos auch künftig anzeigt, droht nach der Entscheidung des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich.

Mosleys Anwälte hatten im September 2012 Klage in Hamburg erhoben. Die Pressekammer äußerte sich nicht dazu, wie Google das Urteil technisch umsetzen soll. Bei früheren Verhandlungsterminen hatte die Richterin aber etwa eine Filtersoftware ins Spiel gebracht. Ein Gericht in Paris hatte Google im November 2013 angewiesen, die Bilder aus den Ergebnissen zu filtern. Google kritisiert, solche Auflagen machten aus der Suchmaschine eine "Zensurmaschine".

Die inzwischen infolge des britischen Abhörskandals eingestellte Boulevardzeitung News of the World hatte 2008 über ein Video berichtet, das den damaligen FIA-Präsidenten bei sadomasochistischen Rollenspielen mit Prostituierten zeigen soll. Ein britisches Gericht entschied wenig später, dass die Berichterstattung rechtswidrig die Privatsphäre Mosley verletzt. Auch deutsche Verlage hatte Mosley wegen ihrer Berichterstattung verklagt. Der Axel-Springer-Verlag einigte sich mit Mosley außergerichtlich. (mit Material der dpa) / (vbr)