Bericht: USA belogen Deutschland in NSA-Affäre

Einem Zeitungsbericht zufolge haben die USA beim Abhören des Handys von Bundeskanzlerin Merkel bereits 2002 gegen ein zwischenstaatliches Abkommen verstoßen.

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Von
  • Christian Kirsch

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, der US-Geheimdienst NSA 2002 habe in einem Memorandum of Agreement versichert, sich "an die deutschen Gesetze und Bestimmungen zu halten, die die Durchführung von Fernmelde- und elektronischer Aufklärung und Bearbeitung regeln". Im selben Jahr habe die Behörde den Lauschangriff auf Bundeskanzlerin Merkel begonnen.

Bezugnehmend auf diese Vereinbarung habe der damalige Kanzleramtsminister Pofalla betont, die USA hielten sich an deutsche Gesetze und hörten hierzulande keine deutschen Staatsbürger ab. Das Blatt zitiert dazu den Berliner Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele: "Die USA haben ihren Vertrag mit Deutschland aus 2002 glatt gebrochen [...]. Und sie haben uns im Sommer noch einmal schriftlich belogen."

In der jüngeren Vergangenheit hätten die US-Geheimdienste zwar zugesichert, Deutsche nicht von ihren Stützpunkten in Darmstadt und Wiesbaden aus abzuhören. Zur amerikanischen Botschaft in Berlin äußerten sie sich jedoch nicht.

Ende 2013 wurde bekannt, dass die NSA auch britische Staatsbürger entgegen einem ähnlichen Abkommen mit der dortigen Regierung überwacht. Die Regierung Großbritanniens steht in der Spionage-Affäre fest an der Seite der USA und kritisiert die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snoden als "schädlich". (ck)