Urheberrechtsabgabe auf Computer: Bitkom einigt sich mit Verwertern

Rückwirkend von 2011 bis 2016 soll der Kompromiss zwischen Bitkom und den Verwertern für eine Urheberrechtsabgabe auf Computer gelten. Auf Desktop-PCs und Notebooks werden so 13,19 pro Gerät fällig.

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Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich auf eine Urheberrechtsabgabe auf Computer geeinigt. So sollen Hersteller und Importeure von Desktop-PCs und Notebooks demnach 13,19 Euro pro Gerät zahlen, wie der Bitkom mitteilte. Für kleinere Netbooks sollen 10,63 fällig werden.

Günstiger fällt der Tarif für Geräte zur gewerblichen Nutzung aus: Hier sind es nur 4 Euro pro Gerät. Damit wird die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof umgesetzt. Im sogenannten Padawan-Urteil hatte der EuGH 2010 entschieden, dass bei den Tarifen zwischen Geschäfts- und Privatnutzung unterschieden werden müsse, weil auf geschäftlichen Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt würden.

Verbandsmitglieder des Bitkom erhalten 20 Prozent Rabatt auf die Tarife. Tablets sind laut Bitkom nicht in der Einigung inbegriffen. Sie soll rückwirkend ab 2011 und bis mindestens 2016 gelten. Der Verband schätzt, dass mit den Tarifen allein für den Zeitraum von 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen an die Verwertungsgesellschaften fließen. Von 2014 an sollen es jährlich 70 Millionen Euro sein. Für die Ausschüttung der Pauschalabgabe an die Urheber sind dann die Verwertungsgesellschaften zuständig.

"Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit", kommentierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder das Ergebnis.

Mit Urheberrechtsabgaben soll das legale, rein private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden. Neben Computern werden sie auch auf Kopierer, Drucker und Speichermedien wie USB-Sticks aufgeschlagen. (axk)