EU-Parlament beharrt auf Schutz der Grundrechte im Netz

In einer Empfehlung bestehen die EU-Parlamentarier darauf, das Internet frei von Zensur und Repressalien zu halten sowie vor dem Einfluss von Partikularinteressen zu schützen. Gleichzeitig soll die EU eine gemeinsame Strategie gegen Cybercrime entwickeln.

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In der Debatte um das Telecom-Paket der EU besteht das EU-Parlament in einer Empfehlung für den Ministerrat auf den Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte im Internet. Gleichzeitig erkennen die Parlamentarier an, dass kriminelle Aktivitäten im Netz entschieden bekämpft werden müssen. Die Mitgliedsstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass dabei Freiheiten der Bürger nicht eingeschränkt werden. So dürfe die Verbreitung kontroverser politischer Ansichten nicht verfolgt werden.

Das Internet sei ein unverzichtbares Werkzeug für demokratische Prozesse und die politische Willensbildung, schreiben die Abgeordneten den Ministern ins Pflichtenheft. Regierungen und Institutionen selbst sollten das Internet für mehr Transparenz nutzen, etwa bei der Offenlegung von Überwachungsmaßnahmen. Darüber hinaus sei das Netz ein Schlüsselinstrument für die weltweite Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, etwa durch Blogging. Durch diese Offenheit sei das Medium gleichzeitig anfällig für Eingriffe von Interessenvertretern oder der öffentlichen Hand sowie für den Missbrauch als Überwachungsinstrument, warnt das Parlament.

Die Regierungen der Mitgliedsstaaten sollten solchen Herausforderungen mit einem angemessenen Regelwerk begegnen, das die Daten, die Privatsphäre sowie die Grundrechte der Bürger schützt und die positiven Effekte des Netzes fördert, ohne die Augen vor den Problemen zu verschließen. Das kann nach Ansicht der Parlamentarier durchaus Einschränkungen gewisser Grundrechte bedeuten, wenn dies angebracht, angemessen und im Einklang mit geltenden Gesetzen und demokratischen Prinzipien geschieht. Eine Zensur, insbesondere von Suchmaschinen, dürfe es nicht geben.

Rat und Kommission sollten eine umfassende Strategie gegen Cybercrime entwickeln. Dabei solle zusammen mit Providern, Ermittlungsbehörden und Nutzervertretern über Maßnahmen gegen Identitätsdiebstahl und Betrug beraten werden. Besonderer Schutz soll den Kindern im Netz zuteil werden. Das Parlament spricht sich – wie zuvor schon die Kommission – für eine Kriminalisierung des sogenannten "Grooming" aus, der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit sexuellen Absichten.

Beim Schutz der Urheberrechte verlangen die Parlamentarier Augenmaß, insbesondere müssten Strafen dem Verstoß angemessen ausfallen. Die systematische Überwachung aller Nutzer zur Ermittlung von Urheberrechtsverstößen müsse untersagt werden. Dabei müssten die Grundrechte der Nutzer gewahrt bleiben sowie gegen die teils "exzessiven" Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen seitens der Rechteinhaber vorgegangen werden. (vbr)