RedTube-Abmahnungen: Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

Speicherung im Datenpuff(er) ist keine dauerhafte Speicherung

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Drei Wochen nach der Kleinen Anfrage der Partei Die Linke an die Bundesregierung zur deren urheberrechtlicher Bewertung des Betrachtens von Streamingangeboten hat sich nun auch der neue Justizminister zu diesem die Nation erregenden Thema geäußert. Kaum überraschend schloss sich nun auch die Bundesregierung der unter Rechtsexperten einhelligen Meinung an, dass das bloße Betrachten von Streaming keine Urheberrechte verletze.

So zitiert das Nachrichtenmagazin Spiegel Online aus der ihr vorliegenden Antwort der Bundesregierung, die Rechtsfrage sei zwar höchstrichterlich und letztlich vom Europäischen Gerichtshof zu entscheiden. Eine dauerhafte Kopie beim Nutzer, wie sie etwa beim Download entstehe, sei in der temporären Pufferspeicherung nicht zu erblicken. Eine solche Zwischenspeicherung böte allerdings durchaus eine Kopiermöglichkeit. Gesetzliche Klarstellungen sind derzeit nicht geplant, insbesondere nicht vor 2015.

Die Unterscheidung zwischen Download und Streaming wird allerdings technisch aufgeweicht, weil durch etliche Programme und Add Ons wie „Download Helper“ gestreamte Inhalte dauerhaft gespeichert werden können. Da Speichern von Streams auf dem eigenen Rechner jedoch keinen zusätzlichen und daher verräterischen Traffic erzeugt, kann dieses kaum nachgewiesen werden. Soweit Streaming-Angebote genutzt werden, die nicht „offensichtlich rechtsverletzend“ sind, wäre eine Adressschnüffelei nach § 101 UrhG schon deshalb unzulässig. Da etwa bei der nunmehr legendären Website RedTube auf die rechtmäßige Herkubnft der disgitalisierten Körper geachtet wird, kann eine solche Offensichtlichkeit nicht unterstellt werden – auch wenn es bei RedTube viel offenes zu sehen geben soll ...

Der Minister ließ sich auch ein geheimnisvolles Orakel entlocken: "Die Bundesregierung will das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei die digitalen Nutzungspraktiken berücksichtigen." Bis 2015 werden sich allerdings vermutlich ohnehin Dienste durchgesetzt haben, die so verschlüsselt sind, dass der Nachweis von Urheberrechtsverstößen kaum geführt werden kann.