Landgericht Hamburg haut Pornoabmahnern auf die Griffel

RedTube erwirkt einstweilige Verfügung gegen The Archive AG

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nach einem bizarren Vorspiel am Landgericht Köln, wo Regensburger Urmänner die Unerfahrenheit einiger Richterinnen und Richter ausnutzten, ejakulierten die Regensburger Anwälte Abertausende an Abmahnungen im Namen eines der Form nach Schweizer Verwerters namens "The Archive AG". Es schien, als seien etliche Nutzer des offenbar sehr populären Pornoportals RedTube beim urheberrechtswidrigen Pornographieren erwischt worden. Erstaunlicherweise hatten offenbar viele der Matratzensportsfreunde die abgemahnten Werke nie gesehen, wohl aber andere Fleischbeschau, wobei man auf die Werktitel weniger ein Auge hatte. Innerhalb weniger Tage erregten die Abmahnanwälte mit ihrem Gruppenabmahnen die gesamte Republik, das Stöhnen drang bis in den Bundestag.

Nachdem das unfreiwillig in die Schlagzeilen geratene Portal RedTube, das zu einem der größten Anbieter im Bereich Erwachsenenunterhaltung gehört, sich zunächst schweigend mit Zusehen begnügt hatte und dann etwas Verbalerotik in Richtung Regensburg absonderte, gingen die Pornoexperten nun zum Anfassen über und beantragten am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. Am Landgericht auf St. Pauli hat man normalerweise einen Fetisch für Abmahnanwälte.

Doch einen Steinwurf entfernt von der Reeperbahn herrscht kein Verständnis für bayerische oder schweizerische Dösbatteln, welche kommerzielle Erotik vermiesen. Auch in Hamburg schätzt man das ungestörte Hochladen von "Selbstgedrehten" und das Herunterholen geistiger Ergüsse anderer Kunstschaffender. Und so erließ man am Hamburger Sievekingplatz wohl erstmals in der Geschichte des hanseatisch geprägten Internetrechts eine einstweilige Verfügung, welche die Netzbewohner vermutlich einhellig begrüßen werden.

Der The Archive AG ist es nunmehr einstweilen untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen eine entsprechende Urheberrechtsverletzung behauptet wird. Aus einer Pressemitteilung zitiert die Frankfurter Rundschau RedTube-Vizepräsidenten Alex Taylor:

"Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird."

Auch in Köln waren am Freitag die Richterinnen und Richter nicht mehr so recht in Stimmung zu bringen. So hatte man inzwischen eingesehen, dass man sich mit den falschen Partnern eingelassen hatte. In der kölschen Kontaktbörse, die diskrete Kontakte zwischen Abmahnern und IP-Adressenbesitzern vermittelte, ist nun erst einmal tote Hose. Stattdessen bieten die Kölner eine Brieffreundschaft an.