Streaming-Abmahnung: Zurück aus der Zukunft

Abmahnlawine wegen RedTube zieht Trittbrettfahrer an

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Die Hysterie und Unsicherheit über die Massenabmahnungen wegen angeblicher Ansprüche wegen angeblichen Betrachtens von angeblichen Geheimnissen einer gewissen Amanda und ähnlichem treibt weitere Blüten. Nunmehr versuchen inzwischen offenbar geschäftstüchtige Zeitgenossen, durch per E-Mail versandte Abmahnungen leichtgläubige Empfänger zur Zahlung vermeintlicher Forderungen anzuregen. So behauptete ein Absender, der Empfänger habe durch Betrachten des Streams das Vervielfältigungsrecht an dem Kunstwerk "Miriam's Adventures" verletzt, was die "beauftragte Ermittlungsfirma festgestellt und beweissicher dokumentiert" habe:

Datum/Uhrzeit: 13.12.2013 24:44:64

IP-Adresse: 93.XX.132.11 XXXXXX XXXXXXXXX

Produktname: Miriams Adventures

Benutzerkennung: 710XY

Stream Seite: Redtube

Tatzeit soll also kommender Freitag sein. Wobei auch das unklar ist, denn eine Uhrzeit 24.44 Uhr wäre wohl eher als 0.44 Uhr aufzufassen, so dass der Samstag gemeint sein könnte. In jedem Fall aber haben wir es mit Pre-Crime-Cops zu tun, wie man sie aus dem Film "Minority Report" kennt. Tatsächlich gibt es heute beeindruckende Programme, die aufgrund von Verhaltensanalysen von Tätern usw. verblüffende Kriminalitätsprognosen erstellen, wann und wo eine Tat passieren wird. Nicht ausgeschlossen werden kann auch eine Kooperation mit den Men in Black, die sogar durch die Zeit zu reisen pflegen, was vorliegend allerdings kaum die Billigung der Föderationsbehörde für temporale Ermittlungen finden dürfte.

Wir werden berichten, ob sich die abgemahnte Person kommendes Wochenende tatsächlich das Kunstwerk per Streaming ansehen wird und hoffen auf eine angemessene Filmkritik. Vielleicht tauchen sogar unerwartete Gäste aus der Zukunft auf. Beunruhigend ist, dass der für seine restriktive Haltung zum Urheberrecht bekannte Axel Springer Verlag kürzlich über eine Zeitmaschine berichtete.

Über die Zukunft der Streaming-Abmahnungen lässt sich jedoch auch ohne Zeitmaschine eine zuverlässige Prognose treffen. Egal, ob diese von Betrügern oder von ehrenwerten Abmahnanwälten stammen, sind sie nach nahezu einhelliger Fachmeinung als Mumpitz und Justizversagen zu bewerten ( Kölner Landrichter ließen sich ein U für ein C vormachen). Im Gegensatz zu Filesharingvorwürfen oder einer möglichen Behauptung eigener Uploads besteht bei den aktuellen Abmahnungen kein Anlass, etwas zu unterschreiben, zu überweisen oder überhaupt zu antworten. Sollte die Abmahnung per ZIP-Datei kommen, sollte diese am besten sogar ungeöffnet gelöscht werden.