Rechtswidrige Weisung als "Amtsgeheimnis"?

Ein Anfang Oktober in einer auflagenstarken österreichischen Tageszeitung erschienener Bericht über Pro-Kopf-Quoten bei Verkehrsstrafen sorgte für großes Aufsehen. Nun wird der Polizist suspendiert, der die Weisung öffentlich gemacht hat.

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sieben Strafanzeigen pro Monat – das war die Vorgabe des Stadtpolizeikommandanten von Floridsdorf, eines Wiener Gemeindebezirks, an seine Beamten. Anfang Oktober berichtete die Kronen Zeitung darüber, und löste damit eine Protestwelle aus. Der Sprecher der Wiener Polizei verteidigte die Maßnahme: "Das sind Vorgaben, wie sie auch in der Privatwirtschaft üblich sind, um die Leistung zu steigern." Die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner schien nicht erfreut: "Sollte es eine derartige Anweisung geben, ist diese Anweisung sofort zu revidieren", so Mikl-Leitner, "so etwas darf es nicht geben".

Nun wurde der Beamte, der die Anweisung öffentlich gemacht hatte, ausgeforscht und vom Dienst suspendiert. Die Gründe dafür sind nicht ganz klar. Die Gewerkschaft kritisiert jedenfalls die Suspendierung und hat dem Polizisten ihre ganze Unterstützung zugesichert. Leider bliebe den Beamten oft nichts anderes übrig, als sich an die Medien zu wenden.

Pressefreiheit? Quellenschutz?

Angeblich wusste die Polizei bereits am Tag nach dem Pressebericht, dass das verräterische Fax mit den Anweisungen über die Verkehrsstrafen-Quoten aus einer Bankfiliale an die Zeitung gesandt wurde. Nicht ganz klar ist, woher diese Information stammte. Unwahrscheinlich scheint, dass die Zeitung ihren Informanten verraten hat. Wurde hier etwa die Vorratsdatenspeicherung dazu verwendet, den Schutz des Redaktionsgeheimnisses auszuhebeln?

Anschließend wurden die Überwachungsvideos der Bank ausgewertet und so der Polizist ausgeforscht. Wiens Polizei-Vizepräsident Karl Mahrer verteidigt die Vorgangsweise: "Wir hatten den Auftrag der Staatsanwaltschaft. Und Gesetz muss Gesetz bleiben." - Ob es im Gegenzug auch Ermittlungen gegen den Beamten gab, von dem die gesetzwidrige Weisung stammte, erwähnte Mahrer nicht.

Widersprüchliche Äußerungen der Polizeispitze

Wiens Landespolizeipräsident Pürstl meinte in einem Schreiben an seine Beamten: "Ich habe erst kürzlich einen Exekutivbeamten, der vorsätzlich ein Amtsgeheimnis an eine große Tageszeitung weitergegeben hat, vorläufig vom Dienst suspendiert, weil ich der festen Überzeugung bin, dass dadurch ein nicht mehr zu heilender Vertrauensbruch zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer entstanden ist und mir die weitere Verwendung eines solchen 'Kollegen' im Polizeidienst schwer vorstellbar erscheint."

Die Presseabteilung der Wiener Polizei bemüht sich jedoch klarzustellen, dass die Suspendierung nicht wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen erfolgt sei. "Tatsächlich gründe die Maßnahme auf den Verdacht einer Reihe von Verfehlungen, die die Behörde in Summe bewogen haben, aus dienstlichem Interesse vorläufig auf die Mitarbeit des Bediensteten zu verzichten weil (bis zur endgültigen Klärung) der bestehenden Vorwürfe jegliche Vertrauensbasis zwischen Vorgesetztem und Dienstnehmer abhandengekommen ist", heißt es in einer Aussendung der Wiener Polizei.

Wer wird hier über die Ursache des "Vertrauensbruchs" belogen? Die Polizisten oder die Öffentlichkeit? In keinem Fall bleibt ein gutes Bild der Wiener Polizeiführung zurück.