Recht ist, was den Waffen nutzt

Das Urteil des Bonner Landgerichts im Fall von Kunduz ist für die Angehörigen der Toten eine Niederlage. Allerdings wird so auch der Mythos vom zivilisierten Krieg infrage gestellt

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Am 11. Dezember wurde eine mittellose Rentnerin ins Gefängnis gebracht, weil sie häufiger ohne Ticket den öffentlichen Nahverkehr benutzt hat. Sie wurde mit Haftbefehl gesucht, weil sie zum Prozess vor dem Bonner Landgericht nicht erschienen war. Die Zeit bis zu einem neuen Prozess soll die Seniorin nun in Untersuchungshaft verbringen. Solche Verfahren sind Alltag in Deutschland.

Weniger alltäglich hingegen war das Verfahren gegen Oberst Klein, der im afghanischen Kunduz in Einsatz war. Am 4. September 2009 starben mindestens 140 Menschen, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche, als Klein den Befehl für einen Luftangriff auf zwei von Islamisten entführte Tanklastzüge gab. Zum Zeitpunkt des Angriffs hatten sich viele Bewohner der umliegenden Dörfer um die Fahrzeuge versammelt, um Benzin abzuzapfen. Auf Initiative der Rechtsanwälte Karim Popal und Peter Derleder hatten Angehöriger der Umgekommenen im Rahmen eines Zivilverfahrens Schadenersatz von der Bundesregierung gefordert.

Das Bundesministerium für Verteidigung hatte eine außergerichtliche Einigung abgelehnt und die Klage für unzulässig erklärt. Das Landgericht Bonn stärkte deren Position und wies am 11. Dezember die Klage ab. Oberst Klein sei kein Verstoß gegen die Amtspflichten vorzuwerfen, entschied das Gericht. Er habe mehrmals nachgefragt, ob keine Zivilisten vor Ort sind, bevor er den Angriff befohlen habe, so das Gericht. Es gab allerdings damals auch andere Versionen, nach denen Klein Warnungen ignoriert habe, dass auch Zivilisten gefährdet sein könnten. Das Gericht versuchte gar nicht erst, mögliche Widersprüche aufzuspüren. Oberst Klein wurde vor Gericht nicht einmal vernommen.

Niederlage für das Völkerrecht?

Heftige Kritik an der Entscheidung übte das Komitee für Grundrechte:

"Das Gericht hatte mit einer konkreten Beweisaufnahme zunächst Hoffnungen geweckt, dass das Völkerrecht zur Geltung kommen könnte. Eine vom Gericht vorgeschlagene Einigung zwischen Klägern und der beklagten Bundesregierung hatten die Regierungsvertreter abgelehnt mit dem Ziel, 'Rechtsklarheit' herzustellen. Nun hat die Regierung ihr Recht nach dem Motto 'Recht ist, was den Waffen nützt'." (Helmut Kramer/Wolfram Wette)

Das Komitee erinnerte auch daran, dass sich das Urteil in die Geschichte anderer Entscheidungen einreiht, die immer dem Militär juristische Absolution erteilen. So war es im Fall von Distomo, einer griechischen Kleinstadt, in dem die SS ein Massaker anrichtete. Alle Versuche der Angehörigen, wenigstens eine Entschädigung zu bekommen, waren bisher vergeblich.

Auch die Angehörigen der Opfer von Varvarin in Serbien, die starben als am 30. Mai 1999 Natoflugzeuge die Brücke des Ortes bombardierten, blieben mit ihren Klagen erfolglos. Für die Opfer sind diese Entscheidungen ein schwerer Rückschlag. Ob man allerdings gleich von einer Niederlage des Völkerrechts reden kann, wie das Komitee für Grundrechte, ist doch fraglich. Schließlich dürfte ein völkerrechtlich gezähmter Krieg eine Illusion sein. Das könnte die politischen Kräfte bestärken, die Kriege generell ablehnen.

El Masri erneut zu Haftstrafe verurteilt

Zufälligerweise wurde ebenfalls am vergangenen Mittwoch Khaled El Masri zu einer Haftstrafe von sieben Monaten wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung von Vollzugsbeamten verurteilt.

Der Deutsch-Libanese hatte vor Jahren Schlagzeilen gemacht, weil er bei einen Urlaub von der CIA nach Afghanistan entführt und im Rahmen des Krieges gegen den Terror mehrere Monate in illegalen Gefängnissen festgehalten worden. Er wurde freigelassen, nachdem sich rausstellte, dass er verwechselt wurde.

Er hat also den Krieg gegen den Terror überlebt, fand sich aber danach im Leben nicht mehr zurecht. Er kam mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt und wurde immer wieder verurteilt. Prozessbeobachter sprachen von einem psychisch gebrochenen Mann, der mit dem Leben abgeschlossen hat. Er ist ein Opfer des Kriegs gegen den Krieg gegen Terror, der vom Gericht nicht freigesprochen wurde.