Die Blockpartner

Der Koalitionsvertrag soll Gefolgschaftstreue im Parlament verordnen

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Das Vertragspapier für die Große Koalition hat viele Seiten, wer sich die Lektüre zumutet, hört damit möglicherweise zu früh auf. Denn am Schluss wird es hochinteressant, da steht:

"Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen."

Hellseher sind die Großkoalitionäre nicht, also wird gemeint sein: Die Gefolgschaften sollen einheitlich abstimmen, und es soll dabei blockartig zugehen. Allerdings sind nach dem Grundgesetz ( Artikel 38) nicht die Fraktionen, sondern die einzelnen Volksvertreter Träger des Mandats, das ihnen durch die Wahl zugekommen ist. Die Abgeordneten des Bundestags sind "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden". So will es unsere Verfassung In dieser nachzulesen, blieb den Koalitionsverhändlern offenbar nicht die nötige Muße.

Von einem sogenannten "Fraktionszwang" wird zwar seit langem im Bundestag Gebrauch gemacht und andererseits geben die Fraktionsführungen mitunter "die Abstimmung frei", aber diese Gewohnheiten sind verfassungsrechtlich bodenlos. Wenn nun die Große Koalition eine solche Praxis "vertraglich" zementieren will, deutet das auf Angstgefühle hin - die Parteiführungen rechnen damit, dass im Laufe der Regierungszeit bei Abgeordneten die Neigung aufkommt, aus der Marschordnung auszubrechen.

Und "wechselnde Mehrheiten" sollen untersagt werden, um das regierende Parteienbündnis vor zentrifugalen Versuchungen zu bewahren. Die Große Koalition, so zeigt sich, geht davon aus, Ruhe sei die erste Parlamentspflicht.