Wie die EEG-Umlage gesenkt werden könnte

Ökoinstitut legt Vorschlag zur Begrenzung der Industrieprivilegien und zur Heranziehung des Eigenverbrauchs vor

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

6,24 Cent pro Kilowattstunde beträgt seit Anfang Januar die sogenannte EEG-Umlage, die Privatkunden und die kleinen Gewerbetreibenden über ihre Stromrechnung bezahlen. Sie ist, wie hier auf Telepolis des öfteren erklärt und vorgerechnet, vor allem deshalb so hoch, weil mit ihr die Differenz zwischen der Vergütung und dem aktuellen Börsenstrompreis ausgeglichen wird, und weil zahlreiche industrielle Großverbraucher von ihr weitgehend ausgenommen sind. Letztere können nicht nur Ausnahmen beantragen, sondern sie profitieren auch dadurch, dass sie für ihren selbst erzeugten Strom in hauseigenen Kraftwerken keine Umlage zahlen müssen.

Nun hat das Ökoinstitut im Auftrag von Agora Energiewende vorgerechnet, wie hoch die Umlage wäre, wenn diese Privilegien beschnitten würden. Das Ergebnis: Sie könnte von 6,24 auf 5 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden. Das ist das Ergebnis einer Studie, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Dafür ist nicht einmal die vollkommene Streichung der Industrie-Ausnahmen notwendig, sondern diese müssten nur auf jene Betriebe beschränkt werden, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen.

Eine Reform der Ausnahmeregelungen steht ohnehin an, unter anderem, weil es erhebliche Zweifel gibt, ob sie mit dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar sind. Die EU-Kommission ist der Meinung, dass die Ausnahmen nicht zulässige Beihilfen darstellen. Die Studienautoren machen darüber hinaus darauf aufmerksam, dass die jetzigen Regeln kleine und mittlere Unternehmen benachteiligen. Außerdem würden Anreize für den Betrieb ineffizienter Eigenstromkraftwerke geschaffen.

Ihr Vorschlag beinhaltet:

  • 1. Befreiung von der EEG-Umlage nur noch für diejenigen Unternehmen, die auch im Rahmen des EU-weiten Emissionshandels Kompensation für indirekte Stromkosten beantragen können. Das wären u.a. die chemische Industrie, sowie die Zement-, Stahl-, Glas- und Aluminiumerzeugung. 90 Prozent der Umlage könnte ihnen erlassen werden.
  • 2. Schienenbahnen werden nicht mehr von der Umlage befreit.
  • 3. Eigenerzeugung aller Art wird künftig zur Umlage herangezogen, muss aber 3,5 Cent pro Kilowattstunde weniger bezahlen.
Privilegien a.jpg
Von der EEG-Umlage frei- oder teilweise freigesetllte Strommengen. (Bild: Ökoinstitut)