Erste Verhandlungserfolge beim Telecom-Paket der EU

Zu den weiter umstrittenen Teilen der neuen Regeln für den Telekommunikationsmarkt in der EU gehören die Bestimmungen für die Regulierung und die neuen schnellen Netze sowie die Internetsperren für Urheberrechtsverletzer.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Europäischem Rat und Kommission zum Telecom-Paket dauern an. Zu den umstrittensten Teilen gehören die Bestimmungen für die Regulierung der Telekommunikationsmärkte und die neuen schnellen Netze. Hier scheiterte eine Einigung in den so genannten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Die ursprünglich für den heutigen Dienstag angesetzte Abstimmung über das gesamte Paket im federführenden Industrieausschuss ist nun auf Ende April verschoben worden, weitere Abstimmungen finden heute sowie im Laufe dieser und nächster Woche statt.

Berichte, die unter Berufung auf Diplomatenkreise über eine Einigung beim Thema neue, schnelle Breitbandnetze berichtet, erscheinen derzeit etwas voreilig. Abstimmungsunterlagen, die heise online vorliegen, zeigen, dass zwar eine vorläufige Einigung erzielt werden konnte, doch dass immer noch drei Punkte ungeklärt sind. So hatten sich die Mitgliedsstaaten auf Ministerebene in Artikel 8 (4ad) darauf geeinigt, dass der "gesamte Markt" über "kooperative Vereinbarungen" geregelt werden solle. Dabei sollten "Wettbewerbsstrukturen" sowie das "Prinzip der Nicht-Diskriminierung" unangetastet bleiben. Das Parlament wandte sich gegen die vom Rat vorgeschlagenen Begriffe, da die Regelung nicht den "gesamten Markt" betreffe. Die Ratspräsidentschaft will nun einen Kompromissvorschlag prüfen.

Der Ausbau der Breitbandnetze etwa in Deutschland soll Ex-Monopolisten wie die Deutsche Telekom begünstigen, indem es ihnen unfaire Vorteile verschaffe. Das hält die niedersächsische SPD-Europaabgeordnete Erika Mann für ein Missverständnis. Sie hatte als Schattenberichterstatterin im Industrieausschuss den entsprechenden Antrag in das Telecom-Paket eingebracht. So sollen Unternehmen beim Bau von neuen schnellen Netzwerken durch kürzere Abschreibungszeiträume unterstützt werden. Hierfür sollen sie im Abschreibungszeitraum Wettbewerber entweder beim Bau beteiligen oder ihnen über einen Preisaufschlag den Zugang zu den Netzen gewähren. Die nationalen Regulierungsbehörden sollen dies beaufsichtigen. Außerdem ist geplant, Breitband mit einer gewissen Geschwindigkeit zum Universaldienst zu machen.

Die Einführung von Internetsperren ist weiterhin umstritten. Hier weigerte sich die Ratspräsidentschaft, eine Ergänzung in Artikel 8 aufzunehmen, die die Einführung der Sperren nach dem französischen Vorbild deutlich erschweren würde. So sieht die Ergänzung vor, dass "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen dürfen. Der Rat hingegen sah keine Notwendigkeit darin, etwas Offensichtliches festzuhalten. Das Parlament schlägt daher dem Rat den Kompromiss vor, "anzuerkennen, dass das Internet für die praktische Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit und den Zugang zu Bildung und Information essenziell wichtig ist" und dass "Grundrechte der Nutzer nicht beschränkt werden dürfen, ohne dass die zuständige Justizbehörden hierüber zunächst entscheiden, außer wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet sein sollte".

Eine Einigung steht in der Frage der Regulierung sowie einer europäischen Regulierungsbehörde an. So soll die bereits bestehende Gruppe der nationalen Regulierer sich in einer neuen Körperschaft namens "Body of European Regulators for Electronic Communications" (BEREC) zusammenschließen können, die über gewisse Entscheidungsbefugnisse verfügen wird. Über die genaue Formulierung wird jedoch noch zwischen Parlament und Rat abgestimmt werden.

Zum EU-Telecom-Paket siehe auch:

(Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)