EU-Abgeordnete kämpfen weiter gegen Internetsperren bei Copyright-Verstößen

Im Streit um die Neufassung des Telecom-Pakets drängen vor allem Grüne und Sozialisten auf einen eigenen Artikel, wonach "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justiz erfolgen dürften.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 28 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Im Streit um die Neufassung der europäischen Telecom-Regulierung drängen vor allem Grüne und Sozialisten auf einen eigenen Artikel, wonach "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justiz erfolgen dürften. "Der entsprechende Änderungsantrag ist für uns nicht verhandelbar", betonte Rebecca Harms, grünes Mitglied im Industrieausschuss des EU-Parlaments, nach den jüngsten Gesprächen zwischen den Berichterstattern der Abgeordneten, EU-Rat und EU-Kommission über die Novellierung des Telecom-Pakets gegenüber heise online. "Er hat für uns symbolische Bedeutung erlangt." Damit erteilte die Politikerin dem Bestreben der tschechischen Ratspräsidentschaft eine klare Absage, den Gehalt des besonders umkämpften Korrekturvorschlags allenfalls in einen Erwägungsgrund umzuwandeln oder ganz zu streichen.

Mit Änderungsantrag 138 bestand das EU-Parlament in 1. Lesung darauf, dass etwa Internetsperren im Kampf gegen illegale Filesharing-Aktivitäten nicht ohne Richtergenehmigung erfolgen könnten. Bei den Verhandlungen im sogenannten Trilog-Verfahren ließ die Berichterstatterin für die Zugangsrichtlinie, Catherine Trautmann, die damit verknüpfte Ablehnung an die von Frankreich geforderte "abgestufte Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Internet gemäß dem "3 Strikes"-Ansatz aber wochenlang außen vor. Erst am vergangenen Mittwoch schnitt die französische Sozialistin das heiße Eisen gegenüber Parlamentsmitarbeitern an und brachte eine Formulierung ins Spiel, wonach zur Prüfung damit verknüpfter Grundrechtseingriffe auch eine "Verwaltungsbehörde" im Stil der von der französischen Regierung vorgeschlagenen HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) vorgesehen werden sollte. Damit stieß sie aber auf heftigen Widerstand auch bei vielen Fraktionskollegen.

Kurz vor Mitternacht handelte Trautmann trotz dieser Abfuhr bei Parlamentsvertretern mit den noch verbliebenen Abgesandten vom Rat und der Kommission die Vereinbarung aus, den jetzt unter der Nummer 46 geführten Änderungsantrag 138 im Einklang mit der Position der Regierungsvertreter zu streichen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (Coreper) gab anschließend dennoch die Losung aus, dass die Zugangsrichtlinie noch nicht "reif" sei für eine Verabschiedung im Industrieausschuss und empfahl die Verschiebung der Abstimmung auf 21. April. Der Kompromissvorschlag aus dem Parlament lautet nun, dass die Grundrechte der Endnutzer nicht ohne Genehmigung "kompetenter Rechtsbehörden" beschnitten werden dürften. Den Tschechen zufolge hat eine solche Formel in dem Vorhaben nichts zu suchen, da es nicht um Kommunikationsinhalte, sondern nur um die Leitungen gehen solle. Dem halten die Abgeordneten entgegen, dass die frühere französische Ratspräsidentschaft an vielen Stellen bereits Provider etwa zur Förderung "rechtmäßiger Inhalte" verpflichten wollte und entsprechende Vorschläge nicht vom Tisch seien.

Im Binnenmarktausschuss konnte der dortige, für die Universaldienst-Richtlinie zuständige Berichterstatter Malcolm Harbour unterdessen am heutigen Dienstag seine mit dem Rat bereits abgestimmte Kompromisslinie durchsetzen. Obwohl im Vorfeld des Votums etwa die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net heftig gegen den neuen Änderungsantrag 5 zur Einschränkung der Netzneutralität protestiert hatte und andere zivilgesellschaftliche Einrichtungen vor einem "Netz-Blackout" warnten, fand der konservative Brite schließlich auch dafür eine Mehrheit. Demnach sollen Telcos ihre Kunden über ergriffene Maßnahmen zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs zur Vermeidung von Bandbreitenknappheit sowie über "sonstige Bedingungen zur Einschränkung des Zugangs zu oder der Nutzung von Diensten und Applikationen" nur informieren müssen.

Einen Ausgleich zu diesem Zugeständnis an große Provider erhoffen sich die Abgeordneten von einem neuen, in den Kompromissantrag 6 gefassten Erwägungsgrund, wonach im Zweifelsfall nicht nur der Markt, sondern auch die nationalen Regulierer die Qualität des angebotenen Services sicherstellen sollen. Demnach dürfen Verfahren zum Bandbreitenmanagement nicht wettbewerbsschädigend sein und nicht einzelne Dienste oder Anwendungen bevorzugt behandeln. Ferner segneten die Ausschussmitglieder die Korrektur der Bestimmungen zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" ab. (Stefan Krempl) / (pmz)