Strafanzeige wegen Massenüberwachung gegen die Bundesregierung und Geheimdienste

NSA-Schleppnetzfahndung: Bürgerrechtler wollen die "allenthalben spürbare Ohnmacht" durchbrechen

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Trotz täglicher Enthüllungen zur NSA-Überwachung, in die bekanntlich auch andere Geheimdienste, wie auch der BND, verwickelt sind, werde bislang "nichts unternommen2, so die Einschätzung von Anwälten, die im Namen der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Chaos Computer Club und dem Bürgerrechtsverein Digitalcourage nun eine Strafanzeige erstattet haben. Ziel ist es, dass der Generalbundesanwalt Ermittlungen in der Sache aufnimmt. Als sachverständiger Zeuge soll Edward Snowden vernommen werden, fordert der CCC.

Es sei unverständlich, warum der Generalbundesanwalt noch nicht ermittelt habe und auch die Politik keine wirksamen Maßnahmen ergreife. Die Bundesregierung winde sich, wird ihr in der Stellungnahme von Digitalcourage vorgeworfen.

"Jetzt müssen wir unsere staatlich garantierten Rechte eben einklagen."

Die Strafanzeige richtet sich gegen Geheimdienste aus den USA, Großbritannien und Deutschland, aufgezählt werden hier der BND, der Verfassungsschutz und der MAD, gegen deren jeweils verantwortliche Leiter, gegen die Kanzlerin und den Bundesinnenminister - "schließlich gegen die gesamte Bundesregierung sowie gegen alle zuständigen Amtsvorgänger während der letzten beiden Jahrzehnte", wie eine Pressemitteilung der ILM bekannt gibt. Als Grundlagen der Anzeige erwähnt der CCC: § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), §§ 201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und § 258 StGB (Strafvereitelung).

Die Internationalen Liga für Menschenrechte macht Grundrechte geltend: Unter Bedingungen der Massenüberwachung werde das in der Verfassung verankerte Recht des Einzelnen, "unkontrolliert zu kommunizieren", schwer verletzt, so Liga-Vizepräsident und Rechtsanwalt Rolf Gössner. Die alte wie auch die neue Bundesregierung hätten es bislang sträflich unterlassen, "mit der Massenüberwachung verbundene Straftaten und Bürgerrechtsverletzungen zu unterbinden". Zu den Kernaufgaben der Regierung gehöre aber der Schutz der Bürger vor der Ausspähung und der Unternehmen vor Wirtschaftsspionage.

Auch in Frankreich und in Belgien seien ähnliche Anzeigen erstattet worden. Würden sie abgewiesen, wolle man die Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.