Burger King räumt Videoüberwachung der Mitarbeiter ein

Die Schnellrestaurant-Kette hat eingeräumt, Videomitschnitte in Restaurants danach überprüft zu haben, ob Manager und Mitarbeiter die Anweisungen einhalten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 256 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Fastfood-Kette Burger King hat im Streit mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eingelenkt und die Überprüfung von Videomitschnitten in Restaurants zugegeben. Es habe eine Anweisung gegeben, mit der sichergestellt werden sollte, dass "sowohl Manager als auch Mitarbeiter alle Richtlinien und Anweisungen befolgen", räumte Deutschland-Chef Thomas Berger laut dpa gestern in München ein. Dies habe aber nur auf die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen gezielt. "Ich bedauere sehr, dass unter diesen Umständen der Eindruck entstanden ist, wir würden durch Videoüberwachung unsere Mitarbeiter kontrollieren."

Die NGG hat vor einigen Wochen die Videoaufzeichnung der ersten Wahlversammlung zum Betriebsrat im Restaurant Chiemgaustraße in München aufgedeckt. Burger King hatte darauf argumentiert, das Videoüberwachungssystem diene lediglich zum Schutz der Gäste und Mitarbeiter. "Das war und ist gelogen", hatte daraufhin Freddy Adjan erwidert (PDF-Datei), Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG in München. Nach Angaben der NGG wird jedes Restaurant monatlich einer "Internen Revision" unterzogen. Dabei sollen die Prüfer auf den Sicherheitsvideos danach Ausschau halten, ob Manager und Mitarbeiter alle Richtlinien und Anweisungen befolgen.

Burger King betreibt in Deutschland mit 28.000 Mitarbeitern 600 Filialen, nur wenige haben einen Betriebsrat. Bis auf zwei Betriebsratswahlen habe Burger King alle der jüngsten Zeit angefochten, schreibt die Gewerkschaft NGG. Auf der videoaufgezeichneten Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes für das komplette Stadtgebiet München sei ein dreiköpfiger Wahlvorstand gewählt worden. Zwei Wahlvorstände sei fristlos gekündigt worden. Auch habe Burger King – bisher erfolglos – versucht, die Betriebsratswahl per Einstweiliger Verfügung stoppen zu lassen. Nicht nur der Hamburger-Bräter lässt seinen Mitarbeitern hinterherschnüffeln. Im Frühjahr wurde aufgedeckt, dass der Discounter Lidl seine Belegschaft bespitzelt.

Siehe dazu auch:

(anw)