NSA-Untersuchungsausschuss verzögert sich weiter

Die Koalition und die Opposition konnten sich bislang nicht auf ein Aufklärungsgremium im Bundestag einigen. Linke und Grüne monieren, dass Schwarz-Rot die Rolle deutscher Dienste aussparen wolle.

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Die parlamentarische Aufklärung des NSA-Skandals lässt auf sich warten. Vertreter des Regierungslagers und der Opposition warfen sich in einer Debatte im Bundestag am Donnerstag gegenseitig vor, untaugliche Anträge vorgelegt und eine eine gemeinsame Initiative verhindert zu haben. Beide Seiten wollen im Geschäftsführungsausschuss des Parlaments kommende Woche versuchen, doch noch zueinander zu finden.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Schwarz-Rot habe ein eigenes Papier eingebracht, das Punkte enthalte, "die nicht der Aufklärung dienen", monierte Hans-Christian Ströbele von den Grünen. "Das kostet uns wichtige Zeit." Nun dauere es noch länger, das "Monstrum" zu bändigen. Im Zentrum des links-grünen Antrags stehe die Frage, was die deutschen Geheimdienste mit der Affäre zu tun haben und was die Bundesregierung darüber wusste.

"Da können wir Zeugen hören und Akten heranziehen", erklärte Ströbele. Die Koalition wolle sich dagegen auf die NSA konzentrieren, doch hier seien den Abgeordneten weitgehend die Hände gebunden. Zumindest wäre dafür die Zeugenaussage des NSA-Whistleblowers Edward Snowden nebst Sicherheitsgarantien nötig, wo Schwarz-Rot ebenfalls nicht mitgehe. Der parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, fehlt im Antrag der Koalition ebenfalls zumindest der Punkt, welche Rolle deutsche Dienste unter dem Stichwort des Ringtauschs von Informationen mit Partnern aus den USA oder Großbritanniens spielten.

Inwieweit der Bundesnachrichtendienst und Co. durch Abkommen oder Technik an der massiven Netzbespitzelung beteiligt waren oder gar davon profitiert haben, will auch die Linke Martina Renner vor allem untersucht wissen. "Die Unkultur des anlasslosen Generalverdachts" müsse gestoppt oder zumindest wirksam erschwert werden. Auch müssten die Freiheitsrechte im Internetzeitalter verteidigt werden. Eine weitere Verzögerung sei daher unbedingt zu vermeiden.

Thomas Silberhorn von der CSU hielt dagegen, dass US-amerikanische und britische Geheimdienste im Zentrum der Affäre stünden. Die Koalition spare "nicht an unangenehmen Fragen, auch nicht in Bezug auf die Arbeit deutscher Nachrichtendienste". Alle Themen des Antrags der Opposition würden aufgegriffen. Dieser sei aber "an mehreren Stellen noch zu unbestimmt" und genüge so nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

Zugleich unterstrich Silberhorn: "Wir brauchen auch die Erkenntnisse von befreundeten Diensten." Diese hätten mehrfach dazu beigetragen, "dass wir Anschläge in Deutschland verhindern konnten". Die Arbeit des Ausschusses dürfe nicht dazu führen, "dass deutschen Diensten der Saft abgedreht wird".

Verdachtsunabhängige Erfassungen und Auswertungen der Daten deutscher Bürger und Unternehmen durch ausländische Spionagebehörden seien nicht akzeptabel, ergänzte Patrick Sensburg von der CDU. Man könne aber nicht die Arbeit der NSA bis in die Fünfziger zurückverfolgen und auch nicht "jedweden Datenaustausch bis hin zur Rechtshilfe" einbeziehen.

Die SPD-Politikerin Eva Högl zeigte sich enttäuscht darüber, "dass wir es bisher nicht geschafft haben, an einem Strang zu ziehen". Die Vorwürfe gegen die Geheimdienste eigneten sich "nicht für Inszenierungen der Opposition". Deren Anliegen sei unpräzise und überschreite teils die Kompetenzen des Parlaments: Die Abgeordneten könnten nicht "Weltgrundrechtspolizei" spielen. Andererseits greife der Antrag von Linken und Grünen auch zu kurz, beziehe sich etwa nicht schon auf die reine Erfassung und Speicherung von Kommunikationsdaten sowie nicht auf Botschaften und militärische Standorte hierzulande und deren mögliche Nutzung für Spionagetätigkeiten. (anw)