Klage gegen Empfehlungsplattform Yelp

Die Unzufriedenheit einiger Unternehmer über gelöschte positive Bewertungen nach dem Datenumzug von Qype zu Yelp führt nun zu ersten Klagen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 41 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Thomas Kaltschmidt

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hat nach einem Beitrag des Blogs Netzökonom vor dem Landgericht Hamburg eine Klage gegen die Empfehlungsplattform Yelp eingereicht. Seine Mandanten, ein Schönheitssalon und ein Musikinstrumentenbauer, sehen ihr "Unternehmerpersönlichkeitsrecht" verletzt, weil Yelp postive Empfehlungen nicht berücksichtige.

Ursprung des Problems ist demnach die Einbindung der Datenbanken des deutschen Konkurrenten Qype, den Yelp im Oktober 2012 gekauft hatte. Viele der darin noch enthaltenen positiven Bewertungen seien bei der Datenübernahme rausgeflogen. Yelp-Chef Jeremy Stoppelmann erklärt dazu, dass für Yelp nur hochwertige, verlässliche Inhalte zählen, damit die Verbraucher die richtige Entscheidung treffen können. Beiträge, die erkennbar in Auftrag gegeben oder anderweitig manipuliert wurden, fliegen raus. Dazu nutzt Yelp einen Algorithmus, der unter anderem das Verhalten der Anwender auf dem Portal, die Inhalte und das Feedback der Community berücksichtigt.

Mit der Datenübernahme von der Bewertungsplattform Qype zu Yelp sind viele Unternehmer nicht einverstanden. Positive Bewertungen wurden dabei teilweise herausgefiltert.

(Bild: Yelp)

Qype-Gründer Stephan Uhrenbacher springt den Klagenden dagegen zur Seite. Dem Spiegel sagte er Ende 2013: "Yelp hat sich bislang nicht besonders interessiert gezeigt an den Bedürfnissen der Nutzer und Unternehmer aus Deutschland. Das Filtersystem von Yelp ist in der jetzigen Form nicht mit den Prinzipien von Qype vereinbar." Yelp habe sein System ohne jede Anpassung über die Qype-Daten gezogen.

Rechtsanwalt Solmecke zufolge haben die Unternehmen einen Anspruch darauf, dass die Leistungen durch Yelp nicht treuwidrig erfolgen. Er verweist dazu auf § 242 BGB. Zudem seien negative Tatsachenbehauptungen nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und man müsse sie deshalb nicht dulden. (thk)