Ver.di-Vorstand Schröder kündigt Klage gegen Vorratsdatenspeicherung an

Ver.di-Vorstand Lothar Schröder, der im Aufsichtsrat der Telekom sitzt, hat eine Verfassungsklage gegen die seit Anfang des Jahres geltende Verpflichtung zu Vorratsdatenspeicherung angekündigt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 123 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Der stellvertretende Telekom-Aufsichtsratsvorsitzende und Ver.di-Bundesvorstand Lothar Schröder hat sich im Zusammenhang mit der Bespitzelungsaffäre gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Er halte die innerhalb der EU geforderte Speicherung für ein halbes Jahr "für einen absoluten Unsinn" und nicht verhältnismäßig, sagte Schröder heute im ZDF-Morgenmagazin. Die Vorratsdatenspeicherung sei seines Erachtens mit den Gesetzen der Bundesrepublik nicht verträglich. "Deswegen wird Ver.di in dieser Frage auch Verfassungsklage erheben."

Hätte es eine derart lange Telefondatenspeicherung nicht gegeben, müsste man über solche Probleme wie nun bei der Telekom nicht sprechen, sagte Schröder. Aber er vertraue nach wie vor der Telefondatenverwaltung bei der Telekom. Sollte sich der Bespitzelungsskandal in allen Einzelheiten bewahrheiten, könne es sich niemand mehr leisten, mit solchen Daten Missbrauch zu treiben. Mit dem Datenschutz verhalte es sich wie mit der Gesundheit: Wenn er nicht mehr existiert, werde erst spürbar, wie wichtig er ist, sagte Schröder.

In Deutschland ist nach den zum 1. Januar dieses Jahres eingeführten Regelungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten eine sechsmonatige Speicherung der Daten bei den Providern und Carriern vorgesehen, auf die Strafverfolger bei der Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zugreifen dürfen. Allerdings hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Februar über 34.000 Klageschriften gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin die Regelungen in einer Eilentscheidung bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren eingeschränkt: Telekommunikationsfirmen müssen demnach zwar Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen darauf aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugreifen. Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. In dem von Parlament und Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist dagegen beispielsweise auch vorgesehen, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" auf die gespeicherten Verbindungsdaten zugreifen dürfen.

Nach der Spitzelaffäre bei der Telekom will die Bundesregierung die Branche zu einer Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes bewegen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat dazu heute zu einem Gespräch in seinem Ministerium eingeladen. Zahlreiche Telekommunikationsfirmen haben eine Teilnahme abgelehnt. Von anderer Seite wie zum Beispiel dem Deutschen Journalisten-Verband, regte sich bereits massiver Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte für den vergangenen Samstag einen Aktionstag in der gesamten Bundesrepublik initiiert, an dem Tausende von Bürgern teilnahmen.

Siehe dazu auch:

(anw)