Bundeskabinett segnet Datenweitergabe an die USA ab

Heute hat das Bundeskabinett einem im März zwischen den USA und Deutschland unterzeichneten Abkommen zugestimmt.

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Das Bundeskabinett hat heute der Unterzeichnung eines Abkommens zwischen den USA und Deutschland zur Bekämpfung "schwerwiegender Kriminalität" zugestimmt. Es sieht unter anderem den verstärkten Austausch von Personen-Informationen über Terrorverdächtige vor. Das von Datenschützern kritisierte Abkommen hatten im März bereits Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zusammen mit dem US-amerikanischen Justizminister Michael Bernard Mukasey und dem US-Minister für Innere Sicherheit Michael Chertoff in Berlin unterzeichnet. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Die beiden Staaten wollen Informationen zu Personen austauschen, die dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden. Ziel ist es, Bedrohungen zu erkennen und abzuwehren, bevor Schäden eintreten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums. Übermittelt werden sollen Daten zur Identifizierung der Person wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Informationen zu Umständen, die den Terrorismusverdacht begründen.

Auch werde mit dem Abkommen die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten im Hit/No-Hit-Verfahren nach Vorbild des Vertrags von Prüm geschaffen, der im Jahr 2005 zwischen mehreren EU-Mitgliedsstaaten geschlossen wurde. Dabei gewähren sich die Vertragsstaaten gegenseitig einen begrenzten Zugriff auf die Datensätze ihrer nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken für einen automatisierten Abgleich. Die davon betroffenen Fundstellendatensätze enthalten keine unmittelbar identifizierenden Daten. Hier müssen die USA noch die rechtlichen und technischen Voraussetzungen schaffen.

Aufgenommen wurden in das Abkommen auch Regelungen über die zulässige Verwendung übermittelter Daten und ihre vertrauliche Behandlung, die Berichtigung unrichtiger und die Löschung nicht mehr erforderlicher Daten sowie Informationspflichten über die Weiterverarbeitung. Daten über die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder die Gesundheit und das Sexualleben dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie "besonders relevant" sind. (anw)