Privatkopien: EU-Parlament drängt auf Ausbau der Urheberrechtsvergütung

Die EU-Abgeordneten haben eine Entschließung verabschiedet, wonach die Urheberrechtsabgabe auf sämtliche Geräte und Medien erhoben werden sollte, mit denen Werke zu privaten Zwecken aufgezeichnet und gespeichert werden.

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Das EU-Parlament will das System der pauschalen Vergütung für Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke stärken. Die Urheberabgabe solle auf alle Geräte und Speichermedien ausgedehnt werden, wenn den Werkschöpfern durch die private Vervielfältigung ein "Schaden" entsteht, heißt es in einer Entschließung. Die Abgeordneten fordern von der EU-Kommission eine Studie über die wesentlichen Elemente von Privatkopien, in der vor allem der Begriff des "gerechten Ausgleichs" für den "Schaden" verdeutlicht werden soll, der durch die Copyright-Richtlinie von 2001 nicht explizit geregelt sei.

Derzeit erheben 23 der 28 Mitgliedstaaten Urheberrechtsvergütungen, die sich seit dem Inkrafttreten der Copyright-Richtlinie insgesamt mehr als verdreifacht haben. Die Kommission schätzt das Gesamtaufkommen auf über 600 Millionen Euro. Für die Hersteller und Importeure herkömmlicher und digitaler Aufnahmemedien und -geräte seien diese Abgaben aber "nur ein Bruchteil ihres auf über eine Billion Euro geschätzten Umsatzes". Die Vergütungspauschale wirke sich zwar "nur unwesentlich" auf die Endpreise der verkauften Geräte aus. Trotzdem müssten die "erheblichen Unterschiede" zwischen den Abgaben in den EU-Mitgliedsländern beseitigt werden, da sie den Wettbewerb verzerrten.

Die Nutzer sollen "über die Höhe, den Zweck und die tatsächliche Verwendung der Abgaben" informiert werden. Auch sollen die Mitgliedstaaten, für mehr Transparenz darüber sorgen, wie die Vergütungen zugeteilt werden. Berichte darüber sollen "in einem quelloffenen Format mit interpretierbaren Daten" veröffentlicht werden. Mindestens 25 Prozent der Einnahmen müssten dafür verwendet werden, die Kunst und die Künstler zu fördern. Für gewerblich genutzte Medien dürften keine Abgaben für Privatkopien erhoben werden.

Die Abgeordneten unterstreichen, dass der Nutzer nach einer einmaligen Gebühr "mit allen Medien Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten haben sollte". Musik- und audiovisuelle Sammlungen müssten uneingeschränkt von einem Multimediadatenträger auf einen anderen übertragen werden können.

Inhalteanbieter dürften technischen Schutz einsetzen, mit dem "das Gleichgewicht zwischen der zulässigen Vervielfältigung für die private Nutzung und dem Alleinverwertungsrecht wiederhergestellt wird". Solche Systeme dürften also nicht verhindern, dass Verbraucher Kopien anfertigen können. Dafür gebe es aber zurzeit kein alternatives Modell, die Regeln dafür müssten, "dem technischen Fortschritt stärker Rechnung tragen". Es solle ein effizienteres und zeitgemäßes Modell angestrebt werden, das nicht unbedingt auf einer pauschalen Geräteabgabe beruhe und das auch Streaming-Modelle berücksichtigt, bei denen keine Kopie auf dem Endgerät des Nutzers abgelegt wird.

Geräteproduzenten und -importeure, die sich unter Digital Europe zusammengeschlossen haben, kritisierten den Beschluss als "einseitig". Die Verbraucher müssten weiter eine "versteckte Copyright-Steuer" beim Kauf von Smartphones, MP3-Playern, Tablets, USB-Sticks oder anderen elektronischen Geräten zahlen, auch wenn sie damit keine Privatkopien erstellten. Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) monierte, dass der Text mit dem "Foltern von Statistiken" Vorteile einer Abgabe zu untermauern suche, die keine seien. Die französische Verwertungsgesellschaft SACD begrüßte dagegen die Entschließung, da er sich etwa auch um eine Vergütung von Vervielfältigungen über Cloud-Dienste Gedanken mache. (anw)