EU-Ministerrat stimmt für Fluggastdaten-Übermittlung nach Australien

Die EU-Innenminister unterstützen ein Abkommen, das die Übermittlung von Flugpassagierdaten an die australischen Zollbehörden vorsieht.

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Der Rat der Innenminister der Europäischen Union hat sich auf eine Unterstützung für ein Abkommen zur Übertragung von Flugpassagierdaten (Passenger Name Record, PNR) an die australischen Zollbehörden geeinigt. Demnach sollen Daten von Flugpassagieren ausgeliefert werden, die nach Australien fliegen oder dort ausreisen. Das Abkommen enthalte auch Bestimmungen zum Schutz dieser Informationen und soll regelmäßig überprüft werden, heißt es in einer Mitteilung (PDF-Datei).

Der Ministerrat hatte am 28. Februar die EU-Ratspräsidentschaft und die Kommission damit beauftragt, Verhandlungen über das Abkommen mit Australien aufzunehmen. Die Verhandlungen seien erfolgreich gewesen, es sei ein vorläufiges Abkommen aufgezeichnet worden, heißt es. Damit es wirksam wird, müssen noch Vorbehalte des Europäischen Parlaments beiseite geräumt werden, das sich voraussichtlich am 18. Juni damit befassen wird.

Das Abkommen mit Australien ähnelt dem, das die EU zur Fluggastdatenübermittlung mit den USA ausgehandelt hat und gegen das das EU-Parlament und Bürgerrechtler Vorbehalte hegen. Es sieht vor, dass innerhalb von 72 Stunden nach dem Abflug die Passagierdaten an die Behörden übermittelt werden. Wann die Vereinbarung in Kraft treten soll, wurde noch nicht bekannt. Zu den mit den USA vereinbarten Datenfeldern in den PNR siehe Heikle Hilfestellung zur Weitergabe von Fluggastdaten. (anw)