Handelsabkommen mit Kanada: Abfilmen im Kino kann unter Strafe gestellt werden

Die Piratenpartei hat einen neuen Entwurf für das Kapitel zu Urheber- und Patentrechten im geplanten Freihandelsvertrag zwischen der EU und Kanada veröffentlicht, das etwa um eine verschärfte Copyright-Durchsetzung bemüht ist.

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Das sogenannte Camcording, das Abfilmen von Bewegtbildern direkt von der Kino-Leinwand, könnte bald auch in Europa gesondert kriminalisiert werden. Diese Möglichkeit lässt zumindest das im Raum stehende Handelsabkommen zu, das Brüssel und Ottawa derzeit in letzten Verhandlungsrunden festzurren wollen. Ein vergleichsweise aktueller Entwurf (PDF-Datei) des Kapitels zu Rechten an immateriellen Gütern, den die Piraten ins Netz gestellt haben, sieht entsprechende strafrechtliche Sanktionen als "Kann"-Bestimmung vor.

In Europa existiert derzeit nur eine Richtlinie zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung von Urheber- und Patentrechten, Vorstöße für eine Ergänzung mit dem scharfen Schwert des Strafrechts sind bisher nicht weit gekommen. Mit der umstrittenen Klausel wollen sich die EU und Kanada nun offenbar alle Türen offen lassen für neue Schritte in diese Richtung. EU-Handelskommissar Karel De Gucht hatte zunächst versichert, dass Strafvorschriften nicht mehr Teil der Übereinkunft seien.

Spitzenpolitiker beider Seiten hatten im Herbst eine politische Einigung über die wesentlichen Elemente für ein "Canada-EU Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) erreicht. Derzeit geht es um den Feinschliff, den dann auf EU-Ebene noch der Ministerrat und das Parlament gutheißen müssten.

Bekannte zivilrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen wie einstweilige Verfügungen oder Schadensersatz sollen der Initiative nach auch für Patente gelten. Zumindest fehlt in dem als vertraulich gekennzeichneten Papier eine aus anderen Handelsabkommen bekannte Fußnote, wonach gewerbliche Schutzansprüche auf Erfindungen von diesem Bereich auszuschließen sind. Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) fürchtet daher, dass der entsprechende Werkzeugkasten bald auch "Softwarepatent-Trollen" zur Verfügung stünde.

Das im Dokument enthaltene Inhaltsverzeichnis verweist zudem auf umfangreiche Bestimmungen für das sogenanntes Investor-State Dispute Settlement (ISDS). Dieses Streitbeilegungsverfahren ist derzeit in der Debatte um eine Handelspartnerschaft mit den USA besonders umkämpft. Kritiker zufolge könnten damit Konzerne Nationalstaaten wegen missliebiger Klauseln im Patent- oder Urheberrecht verklagen und so etwa gegen umfangreichere Nutzungsrechte vorgehen.

Vorgesehen ist zudem ein rechtlicher Schutz von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Das wissentliche Knacken von Kopierschutztechniken soll demnach genauso geahndet werden können, wie das Herstellen, der Import oder der Vertrieb von Werkzeugen, die hauptsächlich darauf ausgelegt sind. Ausnahmen von diesem Grundsatz können im Interesse der Allgemeinheit oder spezieller Nutzergruppen festgelegt werden. Der entsprechende Abschnitt bleibt weitgehend im Rahmen der "Internet-Verträge" der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996, die sowohl die EU als auch Kanada bereits umgesetzt haben.

Von einer "verstärkten Kooperation" zwischen Providern und Rechteinhabern zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen im Internet ist im Gegensatz zu ACTA und zu CETA-Vorentwürfen keine Rede mehr. Stattdessen werden Internetanbieter von der Pflicht, Datenströme proaktiv überwachen zu müssen, ausgenommen. Die im EU-Recht enthaltenen Haftungsprivilegien für Provider werden auch ausdrücklich angeführt. Schwammiger bleibt der Text bei den Ausführungen zu möglichen Schadensersatz: Dieser könnte unter anderem bestimmt werden nach "jeglichem legitimen Wertmaßstab, den der Rechteinhaber vorbringt, einschließlich verlorengegangener Profite".

Für Bruno Kramm von den Piraten offenbart das Papier mit Stand vom Dezember so "ein weiteres Mal das vollkommen aus dem Gleichgewicht geratene Selbstverständnis von EU-Kommissaren und Vertretern großer Konzerne und Verbände". Juristen des Portals iRights.info sehen dagegen durch die gefundenen Kompromisse kaum rechtlichen Änderungsbedarf für Deutschland. (axk)