EU-Parlament diskutiert Rolle der Provider bei der Durchsetzung von Urheberrechten

In der Debatte um das Richtlinienpaket Elektronische Kommunikation setzen sich Abgeordnete dafür ein, Internet Service Provider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einzuspannen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 68 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Die aus Frankreich stammende Idee, Internet Service Provider (ISP) im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einzuspannen, findet ihren Niederschlag im Europäischen Parlament. Die Abgeordneten beschäftigen sich derzeit mit dem Richtlinienpaket Elektronische Kommunikation (TK-Review). Im Kulturausschuss (CULT) setzen sich Marie-Hélène Descamps, Ruth Hieronymi und Manolis Mavrommatis für die Aufnahme einer Klausel ein, nach der Internetnutzer nach mehrfachem Verstoß gegen Urheberrechte benachrichtigt werden sollen.

CULT-Berichterstatter Mavrommatis empfahl auch, Spähprogramme, "die heimlich zugunsten Dritter das Verhalten des Nutzers überwachen", nur für eine "rechtmäßige" Nutzung von Netzen und Diensten auszuschließen. Wer sich also "unrechtmäßig" verhält – oder in Verdacht gerät –, dürfte ausgespäht werden. Dazu kommt "die Sicherstellung der Zusammenarbeit von Netzbetreibern und ISP zum Schutz und zur Förderung rechtmäßiger Inhalte". Im federführenden Binnenmarktausschuss (IMCO) forderte der französische Konservative und Ex-Kulturminister Jacques Toubon für ISPs und Diensteanbieter "Anreize" zur "Förderung rechtmäßiger Inhalte" und zum "Schutz von Online-Inhalten". Dies könnten beispielsweise gemeinsam ausgehandelte Verhaltenskodizes sein.

Die französische Abgeordnete Catherine Trautmann geht davon aus, dass von einer Verpflichtung zum Einsatz von Filtersoftware im Stil des französischen Entwurfs nicht die Rede sein kann. "Auch die französische Gesetzesinitiative ist ins Stocken geraten", sagte ein Mitarbeiter von Trautmann gegenüber heise online. Gleich mehrere französische Behörden, darunter der Telecomregulierer und die zuständige Datenschutzbehörde, lehnten den Vorschlag von Präsident Nicolas Sarkozy ab.

Einige Abgeordnete haben sich in den Beratungen klar gegen Ermahnungen an potenzielle Urheberrechtssünder ausgesprochen. Diese "regelmäßigen Informationen" würden bedeuten, dass Diensteanbieter Kommunikationsinhalte prüfen und überwachen könnten, warnte der CDU-Abgeordnete Hubert Reul im Forschungsausschuss (ITRE). Das sei ungesetzlich. Alexander Alvaro (FDP), Berichterstatter für den Datenschutzteil (PDF-Ddatei) des Reformpakets im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) sieht das ähnlich. "Ein vernunftgeleitetes Verfahren" werde von einem Filtermandat absehen.

Alvaro musste sich für seine Stellungnahme im LIBE-Ausschuss Kritik anhören, insbesondere von Vertretern der Grünen Partei im Europaparlament. Dabei geht es um die Grundsatzfrage, ob IP-Adressen zwangsläufig persönliche Daten sind oder nicht. Alvaro meint, dass es Ausnahmen geben könne. Sofern die IP-Adressen nicht zur Identifizierung des einzelnen Nutzers dienen, dürften sie nach Alvaros Entwurf verarbeitet werden. Würden IP-Adressen grundsätzlich als persönliche Daten verstanden, dürften Direktmarketing-Unternehmen, aber auch Dienstleister wie Google Probleme mit dem europäischen Recht bekommen. (Monika Ermert) / (anw)