Justizminister für Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegen Provider

Bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen sollen die Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegenüber Providern erhalten, fordern die Justizminister, die damit die Strafverfolger und die Staatskasse entlasten wollen.

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Die Justizminister der Bundesländer machen sich bei Urheberrechtsstreitigkeiten für ein Auskunftsrecht der Rechteinhaber gegenüber Internetprovidern stark. Auf der Justizministerkonferenz am Mittwoch und Donnerstag in Celle berieten die Ressortchefs der Länder über massenhafte Strafanzeigen von Rechteinhabern gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, die zu einer starken Belastung der Staatsanwaltschaften führen. Diese würden mangels zivilrechtlicher Auskunftsansprüche "in einem Ausmaß zu Hilfeleistungen für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Urheberrechtsinhaber auf Staatskosten herangezogen", die in der Masse "kaum noch zu bewältigen" seien, heißt es in einem Beschluss der Ministerrunde (PDF-Datei).

Die Minister fordern den Gesetzgeber daher auf, für einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber den Providern zu sorgen. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Das soll die Strafverfolger in Deutschland entlasten, die von der Porno-, Musik- und Filmindustrie mit jährlich zehntausenden Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet überschwemmt werden. Die derzeitige Rechtslage sei "urheberfeindlich und belastet Staatsanwaltschaften und Staatskasse unnötig", sagte die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) in Düsseldorf gegenüber dpa.

Damit meint die Ministerin offenbar auch das jüngst vom Bundesrat abgesegnete Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums, das einen solchen Auskunftsanspruch noch auf Rechtsverletzungen "im gewerblichen Ausmaß" beschränkt und unter Richtervorbehalt stellt. Den Vorstellungen der Justizminister zufolge soll der Richtervorbehalt auch bei weiter reichenden Regelungen beibehalten werden.

Angesichts der massenhaften Verfahren regt sich unter Staatsanwälten zunehmender Widerstand gegen eine Instrumentalisierung für zivilrechtliche Interessen. Bislang ist die Einleitung eines Strafverfahrens die einzige Möglichkeit für Rechteinhaber, Zugriff auf die mit einer IP-Adresse verbundenen Personendaten zu erhalten. Mehrere Behörden weigern sich inzwischen, solche Fälle zu bearbeiten. (vbr)