Bürgerrechtler und Geschäftsreisende wehren sich gegen Notebook-Filzen an US-Grenzen

Die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation EFF (Electronic Frontier Foundation) hat gemeinsam mit der Association of Corporate Travel Executives (ACTE) die Überprüfung eines Urteils zur Rechtmäßigkeit von Laptop-Durchsuchungen an US-Grenzen gefordert.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation EFF (Electronic Frontier Foundation) hat gemeinsam mit der Association of Corporate Travel Executives (ACTE) die Überprüfung eines Urteils zur Rechtmäßigkeit von Laptop-Durchsuchungen an US-Grenzen gefordert. Es geht dabei um den Fall eines Amerikaners, der bei der Rückreise von den Philippinen im Jahr 2005 am Los Angeles International Airport (LAX) von der U.S. Customs and Border Patrol aufgefordert worden war, die auf seinem Laptop gespeicherten Daten zu präsentieren. Bei der Überprüfung des Notebooks entdeckten die Grenzbeamten zunächst Erotikbilder, die den Angaben zufolge legaler Natur waren. Eine intensivere Durchforstung der Festplatte und externer Speichermedien brachte dann aber weiteres Bildmaterial zutage, das die Border Patrol Officer als kinderpornografisch einstuften. Der US-Bürger wurde daraufhin verhaftet und sein Notebook konfisziert.

Bei der anschließenden Gerichtsverhandlung machte der Anwalt des Beschuldigten allerdings geltend, eine verdachtsunabhängige Durchsuchung von Notebooks verletze den 4. Zusatz der Verfassung der Vereinigten Staaten, wonach unangemessene Durchsuchungen und Beschlagnahmungen verboten seien. ("The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no Warrants shall issue, but upon probable cause, supported by Oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized."). Der verhandelnde Richter am U.S. District Court for the Central District of California folgte dieser Rechtsauffassung und ließ die auf dem Notebook gefundenen Bilder nicht als Beweismittel zu.

Ein dreiköpfiges Richtergremium am United States Court of Appeals for the Ninth Circuit (Berufungsgericht) hob die Entscheidung jedoch im April dieses Jahres mit der Begründung auf, Mitarbeiter der Zoll- und Grenzschutzbehörden der Vereinigten Staaten hätten weitgehende Befugnisse zur Sichtung von Gepäckstücken und zur Überprüfung deren Inhalts. Dies gelte auch für elektronische Medien. "Durchsuchungen an den Grenzen sind allein schon wegen der Tatsache, dass sie an Grenzen stattfinden, begründ- und vertretbar", führte Berufungsrichter Diarmuid O'Scannlain damals in einer schriftlichen Stellungnahme aus. "Und wir halten es für sinnvoll, dass für die Durchsuchung von Laptops und anderen elektronischen Speichergeräten durch Grenzbeamte keine besonderen Verdachtsmomente vorliegen müssen."

Die Electronic Frontier Foundation verweist jedoch darauf, dass es sich bei der Durchsuchung von Laptops an US-Grenzen längst nicht mehr um Einzelfälle oder Stichproben handele. Vielmehr sei die Praxis des Notebook-Filzens inzwischen "weit verbreitet". Die Kontrolleure hätten dabei Zugriff auf Unmengen von vertraulichen Daten, die "leicht kopiert, transferiert und in staatlichen Datenbanken gespeichert" werden könnten. Mitunter gebe es auch Berichte darüber, dass Betroffene ihre Geräte gar nicht mehr zurückerhalten hätten. In einem beim 9th Circuit Court of Appeals eingereichten Schriftsatz fordern EFF und ACTE das Gericht deshalb auf, die von den drei Richtern gefällte Entscheidung noch einmal zu überprüfen und dabei zu berücksichtigen, dass eine in die Privatsphäre eingreifende Durchsuchung von elektronischen Speichermedien nicht mit der Sichtprüfung von Gepäckstücken gleichzusetzen sei. (pmz)